Beschluss:
Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Süderende wird beschlossen:
2.
Nachtragssatzung
zur Satzung über die
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
in der Gemeinde Süderende
vom ...
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2011 folgende 2. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Süderende vom 11.12.2006, geändert durch
die 1. Nachtragssatzung vom 12.11.2007, wird wie folgt geändert:
§ 5 erhält folgende neue Fassung:
„§ 5
Steuersatz
Artikel II
Diese Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft.
Süderende, den 08.12.2011
(LS) Gemeinde Süderende
-Der
Bürgermeister-
Die Gemeinde Süderende plant eine Anhebung des Steuersatzes in der Zweitwohnungssteuer.
Herr Feddersen erläutert ausführlich die vorliegende Nachtragsatzung.
Das Zweitwohnungssteueraufkommen aus der Vorauszahlung für das laufende Jahr (2011) beträgt zur Zeit ca. 22.300 €. Bei einer Erhöhung des Steuersatzes von derzeit 10 v.H. auf 12 v.H. des Berechnungsmaßstabes dürfte sich das Aufkommen auf ca. 26.800 € erhöhen. Für den einzelnen Steuerpflichtigen ergibt sich dadurch eine Mehrbelastung in Höhe von 20 v.H.
Mit dem neuen Steuersatz von 12 v.H. liegt Süderende dann im obersten Bereich der Zweitwohnungssteuer erhebenden Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen