Frau Gehrmann erläutert den Haushaltsentwurf anhand der Vorlage.

 

Ergebnisplan:

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2012 mit finanziellen Zuwächse auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2012 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachsum und zur Entwicklung des Steueraufkommmens abgebildet.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in :Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2011

2012

2013

2014

2015

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

915 Mio. EUR

924 Mio. EUR

+7

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

95 Mio. EUR

97 Mio. EUR

+3

+2

+3

Familienlastenausgleich

117 Mio. EUR

92 Mio. EUR

+5

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.068 Mio. EUR

1.125,5 Mio. EUR

+1

+15

+10

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 45.000 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht vollständig aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2012 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 44.000 EURO ab. Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 25.000 EURO besser dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

  1. Gewerbesteuereinnahmen:                 +10.000 EUR

  2. Gem. Anteil Einkommensteuer:          +12.800 EUR

  3. Zweitwohnungssteuer:                           +2.200 EUR

  4. Benutzungsgebühren u. ähnliche

      Entgelte                                                +16.700 EUR

  5. Unterhaltung sonstiges

      unbewegliches Vermögen                         -500 EUR

  6. Aufw. F. besonders Dienstleistungen    +3.000 EUR

  7. Schlüsselzuweisungen:                           -2.000 EUR

  8. Kreisumlage:                                          +8.700 EUR

  9. Amtsumlage:                                          +3.800 EUR

10. Geschäftsaufwendungen                       -2.700 EUR

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2012 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant. Im Hinblick auf die optimale Nutzung der Schlüsselzuweisungen könnte eine Angleichung an die Realsteuersätze des Landes jedoch von Vorteil sein.

 

 

Finanzplan:

 

Besonderen Einfluss auf die Finanzlage der Gemeinde übt, neben der vorstehend aufgeführten Veränderung in der Ergebnislage, der Haushaltsansatz für die Fertigstellung des Kanalkatasters mit 40.900 EURO dar. Diese Position wird aus der laufenden Liquidität der Gemeinde finanziert.

 

Im Ergebnis vermindert sich die Liquidität der Gemeinde Süderende um 24.700 EUR.

 

 

Die Gemeindevertretung diskutiert ausführlich den Haushaltsentwurf  zur Verbesserung der Liquidität und stellen die Überlegung an die Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B auf 280% festzusetzen.

 

Die im Produkt 575003 „Fremdenverkehr“ (Position 78520000) vorgesehene Investition in Höhe von 2.700 € wird gestrichen.

Ansonsten werden keine Änderungen am Investitionsplan für 2012 vorgenommen.

 

Die im Produkt 365001 „ Kindergarten“ (Position 53120000) eingetragenen Zuweisungen und Zuschüsse zu den Kosten der Kindergartenplätzen werden im Ergebnisplan 2012 auf 10.000 € festgesetzt, da eine entsprechende Anmeldung vorliegt.

 

Die im Produkt 611001 „ Steuern, Zuweisungen, Umlagen“ (Position 40340000) eingetragenen Zweitwohnungssteuereinnahmen werden im Ergebnisplan 2012 auf 26.800 € festgesetzt, da ein entsprechender Satzungsbeschluss in einem der nächsten Tagesordnungspunkte gefasst werden soll.

 

Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltes soll deshalb erst nach Beschlussfassung über die Zweitwohnungssteuersatzung erfolgen.

 

Es wird aber angeregt über die Erhöhung der Hebesätze separat abzustimmen.

 

Bürgermeister Roeloffs lässt sodann darüber abstimmen ob die Hebesätze für die Grundsteuer A. und für die Grundsteuer B. auf 280% festgesetzt werden sollen. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B auf 280 %.

 

 

Herr Feddersen vom Amt Föhr - Amrum nimmt an der Sitzung teil.