Beschluss:

 

 

a)    Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken    

 

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung von Behörden und Privatpersonen eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

2.    Der Entwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt im Norden vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstraße, im Osten von der Westgrenze der Bebauung westlich von Amselweg und Drosselsteig sowie dem Eulenkamp, im Süden vom Strand und "Am Golfplatz" und im Westen von der Strandstraße im Teilabschnitt zwischen Strand und „am Golfplatz“ sowie dem öffentlichen Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg sowie der Entwurf der Begründung dazu werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geändert.

3.    Der geänderte Entwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 für das oben genannte Gebiet und der Entwurf der geänderten Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

4.    Da es sich um ein Verfahren für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB handelt, wird von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Vorwege abgesehen. Ferner wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom  Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen

5.    Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung sind nach  § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. öffentliche Auslegung zu informieren.

 

Die vorgenannten Änderungen sind einzuarbeiten.

 


Keine/r der anwesenden Stadtvertreter/innen erklärt sich für befangen nach § 22 der Gemeindeordnung.

 

Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Verfahrensstand

Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr zur Ausweisung eines Sondergebietes (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung“ an Stelle des bislang festgesetzten Reinen Wohngebietes“ (WR) sowie zur Überprüfung und gegebenenfalls Neuregelungen der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Dachflächenfenstern und anderen gestalterischen Gesichtspunkten sind die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.

 

 

a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen Stellungnahmen abgegeben worden. Die Inhalte der Stellungnahmen bezogen sich sowohl auf formelle Gesichtspunkte als auch auf planungsrechtliche (Maß der Nutzung, Anzahl der Einheiten u. a.) sowie auf bauordnungsrechtliche bzw. gestalterische, Fragestellungen (u. a Brandschutz, Dachflächenfenster, Dachfarben u. a.). Die Eingaben bzw. Stellungnahmen sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.

 

Die wesentlichen Inhalte dieser Eingaben sind in einer Fraktionsübergreifenden Abstimmung sowie in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses erörtert und abgestimmt worden mit dem Ergebnis, dass ein Teil der Stellungnahmen berücksichtigt, einige teilweise berücksichtigt und weitere nicht berücksichtigt werden. Die von der Verwaltung aufbereiteten Stellungnahme der Stadt sind ebenfalls in der Anlage zur Vorlage als „Antwort“ dargestellt.

 

 

b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die oben beschriebene Behandlung der Stellungnahmen hat zu Änderungen am Entwurf der Planänderung geführt. Es sind u. a. Regelungen zur Anzahl der Wohneinheiten, zur Baunutzungsverordnung 1990 und zu Nebenanlagen sowie zu gestalterischen Gesichtspunkten wie z. B. Dachflächenfenstern verändert worden.

 

Die übrigen Festsetzungen im Text der 2. Änderung des Bebauungsplanes bleiben unverändert.

Vor diesem Hintergrund ist ein Vorentwurf für die erneut geänderten Textfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 erstellt und mit dem Kreisbauamt im Vorwege abgestimmt worden.

 

Da die nun vorgesehenen Änderungen den bisherigen Text der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht nur redaktionell, sondern in den Grundzügen abwandeln, ist über die geänderten Textfestsetzungen für das Änderungsgebiet ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

 

weiterer Verfahrensablauf

Vor dem oben beschriebenen Hintergrund sind die geänderten Planunterlagen erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

 

 

Ergänzend erläutert Herr Schmidt noch drei Änderungen zum vorliegenden Bebauungsplan.

 

  1. Zu „Planungsrechtliche Festsetzungen“ Ziffer 1 (Seite 1)
    Der 2. Satz der Festsetzungen zur Zulässigkeit sollte die nachfolgende Fassung erhalten:

    “Bei zwei aneinander gebauten Gebäuden sind maximal zwei Einheiten (Wohnungen und/oder Ferienwohnungen) je Gebäude zulässig. Bei drei oder mehr aneinander gebauten Gebäuden ist maximal eine Einheit (Wohnung oder Ferienwohnung) je Gebäude zulässig.“

    Dieser Änderung stimmen die Mitglieder der Stadtvertretung einstimmig zu.
  2. Zu „Bauordnungsrechtliche Festsetzungen“ Ziffer 1 (Seite 3)
    Im dritten Absatz sollte bei den Farben der Dacheindeckung „Dunkelgrün“ aufgenommen werden.
    Man ist sich einig, dass eine solche Dacheindeckung aber nur ausnahmsweise genehmigt werden soll, daher wird folgender Wortlaut in den Bebauungsplan aufgenommen:

    “Ausnahmsweise ist eine Eindeckung mit dunkelgrünen Dachpfannen zulässig, um besonderen naturräumlichen Gegebenheiten (z.B. Nähe zum Parkgelände) gestalterisch Rechnung zu tragen.“

    Es wird beantragt, die Farbe „Dunkelgrün“ bei der Farbe der Dacheindeckungen zu streichen. Dies wird mit 5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

    Die Mitglieder der Stadtvertretung stimmen dieser Änderung mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen zu.
  3. Zu „Bauordnungsrechtliche Festsetzungen“ Ziffer 3 (Seite 4)
    Es sollte die nachfolgende Formulierung neu als Ziffer 3 eingefügt werden, um gestalterische Fehlentwicklungen zu vermeiden:

    “Treppenanlagen – Außentreppen sowie Treppenanlagen auf den Dachflächen sind unzulässig.“

    Die bisherige Ziffer 3 würde dann zu Ziffer 4 „Werbeanlagen“

    Dieser neuen Formulierung stimmen die Mitglieder der Stadtvertretung einstimmig zu.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 17; davon anwesend 15; Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0