Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr (Entwurf vom 29.11.2011) wird beschlossen.


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

Der Finanzausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat die 4. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung in der Sitzung am 22.11.2011 beraten und der Stadtvertretung mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen. Im Anschluss daran sind von der Verwaltung noch drei Schreibfehler im Entwurf der Betriebsartentabelle festgestellt worden, deren Berichtigung es bedarf:

  1. Der Gewinnsatz für die Betriebsart „BA-Nr. 104 – Vermietung von Gästezimmern“ muss 19% (statt 20%) lauten (Rundungsfehler).
  2. Der Vorteilssatz für die Betriebsart „BA-Nr. 607 – Großhandel mit Nahrungs-, Genussmitteln und Getränken“ muss 20% (statt 60%) und der Vorteilssatz für die Betriebsart „BA-Nr. 608 – Großhandel mit sonstigen Waren“ muss 10% (statt 40%) lauten. In beiden Fällen war irrtümlich der Vorteilssatz für den Einzelhandel eingetragen worden (siehe auch 2. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung).

Dieser Ergänzungsvorlage ist ein neuer Entwurf der 4. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung beigefügt (Entwurf vom 29.11.2011), der nunmehr zur Beschlussfassung steht.

 


Abstimmungsergebnis:          13 Ja-Stimmen

                                               2 Nein-Stimmen