Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wittdün auf Amrum wurde am 19.12.1990 von der Gemeindevertretung verabschiedet und gilt derzeit in der Fassung der 7. Nachtragssatzung aus dem Jahre 2001. Nach nunmehr zwanzig Jahren verliert die Satzung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes mit Ablauf des Jahres 2011 ihre Rechtsgültigkeit. Damit auch ab 2012 weiterhin rechtssicher Fremdenverkehrsabgaben erhoben werden können, ist der Erlass einer neuen Satzung erforderlich.

Im Fremdenverkehrsabgabenrecht hat sich inzwischen ein neuer Abgabenmaßstab, nämlich der sogenannte umsatzbezogene Maßstab, als bewährter und für die Verteilung der Abgabenlast besser geeigneter und auch rechtssicherer Maßstab erwiesen. In vielen Fremdenverkehrsgemeinden ist dieser anstelle des bisherigen Realgrößenmaßstabes, der momentan auch noch in Wittdün auf Amrum gilt, eingeführt worden.

Der Finanzausschuss der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat sich in seiner Sitzung am 26.10.2011 dafür ausgesprochen, ab 2012 in Wittdün ebenfalls einen umsatzbezogenen Abgabenmaßstab einzuführen.

Das jährliche Aufkommen der Fremdenverkehrsabgabe betrug (gerundet) in der Vergangenheit in den Jahren

2003                                 140.000 €
2004                                 128.500 €
2006                                 129.700 €
2007                                 133.500 €
2008                                 114.300 €
2009                                 130.800 €
2010                                 124.100 €

Nach den Ergebnissen der aktuellen Abgabenkalkulation wäre es rechtlich zulässig, die Abgabepflichtigen mit einer jährlichen Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von insgesamt maximal rund 326.400 € zu belasten. Voraussetzung wäre dann allerdings eine Anpassung (Änderung) der in den kommunalen Abgabensatzungen (auch in der Kurabgabesatzung) festgelegten Finanzierungsanteile.

Der Finanzausschuss hat nach eingehender Beratung die Beschlussempfehlung ausgesprochen, die öffentlichen Aufwendungen für die Tourismuswerbung weiterhin zu 70% und die übrigen Tourismusaufwendungen nunmehr zu 4% aus Fremdenverkehrsabgaben zu finanzieren. Der jährliche Abgabebedarf beträgt damit rund 143.600 €.

Entsprechend der von der Amtsverwaltung gefertigten vorläufigen Veranlagungsliste müsste in der Fremdenverkehrsabgabesatzung danach ein Abgabensatz von 10,6% festsetzt werden.

 

1.    Die vorliegende Abgabenkalkulation zur Fremdenverkehrsabgabe wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeindevertretung macht sich die in der Kalkulation genannten Zahlen zueigen.

2.    Die vorliegende Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird mit 6 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen beschlossen.