Herr Röwer erläutert die Eröffnungsbilanzen der Gemeinde Wittdün auf Amrum und der Stadt Wyk auf Föhr. Er erklärt, man habe in den letzten Wochen mit Hochdruck an den Eröffnungsbilanzen gearbeitet. Bei beiden Gemeinden sei das Eigenkapital positiv. Die liquiden Mittel würden über das Amt ausgewiesen, nicht über die Gemeinden. Die Gemeinde Wittdün auf Amrum verfüge über ein hohes Eigenkapital von rd. 90%, ähnlich sehe es bei der Stadt Wyk auf Föhr aus. Die Eröffnungsbilanzen würden in einem jeweils dazugehörigem Ordner ausführlich dokumentiert.

 

Es wird vorgeschlagen vor einer weitergehenden Beschlussfassung zunächst Kontakt mit dem Prüfungsamt aufzunehmen, damit nicht eventuelle „Fehler“ auch in den weiteren Eröffnungsbilanzen übernommen werden. Noch könnten eventuelle Änderungswünsche des Prüfungsamtes berücksichtigt werden.

 

Das weitere Vorgehen sieht vor, dass die Eröffnungsbilanzen in der folgenden Reihenfolge erstellt werden sollten:

 

Nebel

Norddorf

Witsum

Utersum

Nieblum

Wrixum

Oldsum

Oevenum

Alkersum

Midlum

Borgsum

Süderende

Dunsum

Amt Föhr-Amrum

 

Es wird vorgeschlagen, die Eröffnungsbilanzen in den jeweiligen Gemeindevertretungen vorzustellen.

 

Als Termin für die Fertigstellung aller Eröffnungsbilanzen wird der 30.04.2012 genannt.

 

Es wird angefragt, wann die Jahresabschlüsse erstellt würden, diese seien ebenso wichtig wie die Eröffnungsbilanzen. Hier erklärt Herr Petersen, dass es nicht vorgesehen sei, dass die Firma Petersen + Co. sämtliche Jahresrechnungen erstelle. Er könne sich vorstellen, gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitern des Amtes eine Jahresrechnung gemeinsam zu erstellen. Die übrigen Jahresrechnungen wären dann vom Amt selbst zu erstellen.

 

Es stelle sich die Frage, inwiefern die Verwaltung mit der Erstellung sämtlicher Jahresrechnungen für die Jahre 2009 bis 2011 überlastet sein könnte. Hierzu soll im Januar ein Abstimmungsgespräch statt finden. Danach sei zu entscheiden, ob man das Personal in der Buchhaltung aufstocken müsse oder ggf. externe Hilfe in Anspruch genommen werden müsse.

 

Es wird darum gebeten, die nächste Sitzung des Amtsausschusses zeitnah nach diesem Abstimmungsgespräch zu terminieren.