Es wird gefragt, ob der FKK-Strand im Rahmen der Umsetzung des Strandkonzeptes Bestand haben solle. Dies wird bejaht.

 

Es wird angeregt, dass es eine Namensänderung für „die beiden Strandstraßen“ gegeben solle, da es sowohl in Nieblum als auch in Goting eine Strandstraße gäbe. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

 

Es wird nachgefragt, ob Maßnahmen geplant seien, um den Strand besser vor Sandverlust zu schützen. Es wird erläutert, dass am 16.01.2012 eine Strandbegehung stattgefunden habe, bei welcher Fotos die Stellung eines Dringlichkeitsantrages unterstützen sollen. Gelder für eine Aufspülung seien seitens des Landes Schleswig-Holstein eingeplant. Man hoffe daher auf eine rasche Umsetzung. Die Zuständigkeit für die Errichtung sogenannter Sandfänger obliege jedoch dem Landesamt für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN).

 

Die Beschilderung des neuen Parkplatzes liege in der Zuständigkeit des Landes, da die Beschilderung an einer Landesstraße errichtet werden solle.

 

Das Abtragen der Banketten sei in Arbeit, könne aber aufgrund der schlechten Witterungsbedingungen zur Zeit nur bedingt umgesetzt werden.

 

Es wird angemerkt, dass im Deelswai auf der einen Bürgersteigseite Sträucher und Äste auf den Gehweg ragen. In dieser Angelegenheit solle kurzfristig ein Ortstermin stattfinden.