a)

Es wird im Ausschuss die Frage gestellt, was mit den alten grünen Tonnen passiert.

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Nordfriesland. Jeder der ein Anliegen hat bezogen auf die grünen Tonnen muss sich an den Kreis wenden.

b)
Des Weiteren wird nachdem Sachstand des „Arbeitskreises Erhaltungssatzung“ nachgefragt.
Hierzu wird erwähnt, dass die Arbeiten fortgeführt werden.

c)

Es wird von einem Ausschussmitglied angemerkt, dass durch das Befahren mit Schwertransporten, die Straßen in Wyk und Föhr Land immer mehr Straßenschäden aufweisen.
Es wird der Vorschlag unterbreitet, dass man durch das Straßenmanagement festlegen könnte, welche Straße zu befahren sind und welche nicht.
Diesen Vorschlag könnte man berücksichtigen, aber die Zuständigkeit liegt hier beim Ordnungsamt.

d)
Ein Mitglied des Ausschusses erwähnt, dass auf öffentlichen Parkplätzen mit Flyers, Werbung betrieben wird. Die Flyer werden an die Scheiben der Autos geklemmt.
Das Betreiben dieser Werbung ist anmelde- und kostenpflichtig. Die Zuständigkeit liegt hier beim Ordnungsamt.