Sitzung: 11.01.2012 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Stadt/001841/3
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1.
Der Entwurf für die künftige 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr am Strand,
insbesondere für das Teilgebiet 46d im Bereich am Aufstiegsbauwerk zum
Nordseekurpark und für das Teilgebiet 46g im Bereich Höhe Einmündung
Parkstraße/Stockmannsweg sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den
vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.
Der Entwurf der Planänderung und die Begründung
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligten
und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Im Zusammenhang mit
größeren Veranstaltungen (10 pro Jahr ) und deren Zeitdauer bis 22:00 Uhr, ist
nach längerer Diskussion empfohlen worden, die für das Hotelprojekt getroffenen
Reglungen auch auf die beiden Strandcafes zu übertragen.
Des Weiteren wird der letzte Satz, in der Textfestsetzungen auf Seite 2 Punkt 4 gestrichen .
Die ausnahmsweise Möglichkeit der Überschreitung der
Baugrenze im Fall von Sport- und Spielanlagen ( z.B. Ballspielfelder ) um
maximal 5 m, entfällt damit.
Unter Berücksichtigung der beiden oben genannten Änderungen wird der Entwurfs
und Auslegungsbeschluss empfohlen.
Abstimmungsergebnis: a)
2.Satz gestrichen in Textziffer 4
7
Ja 3 Nein 0 Enthaltung
b)
Entwurf und Auslegungsbeschluss
9
Ja 0 Nein 1 Enthaltung