Beschluss: ungeändert beschlossen

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.    Der Entwurf für die künftige 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr am Strand, insbesondere für das Teilgebiet 46d im Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und für das Teilgebiet 46g im Bereich Höhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.


2.    Der Entwurf der Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligten und über die öffentliche Auslegung zu informieren.



 


Im Zusammenhang mit größeren Veranstaltungen (10 pro Jahr ) und deren Zeitdauer bis 22:00 Uhr, ist nach längerer Diskussion empfohlen worden, die für das Hotelprojekt getroffenen Reglungen auch auf die beiden Strandcafes zu übertragen.


Des Weiteren wird der letzte Satz, in der Textfestsetzungen auf Seite 2 Punkt 4 gestrichen .

Die ausnahmsweise Möglichkeit der Überschreitung der Baugrenze im Fall von Sport- und Spielanlagen ( z.B. Ballspielfelder ) um maximal 5 m, entfällt damit.

Unter Berücksichtigung der beiden oben genannten Änderungen wird der Entwurfs und Auslegungsbeschluss empfohlen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   a) 2.Satz gestrichen in Textziffer 4
                                                                        7 Ja                 3 Nein              0 Enthaltung


                                                                        b) Entwurf und Auslegungsbeschluss
                                                                        9 Ja                 0 Nein              1 Enthaltung