Frau Gehrmann teilt mit, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Kreis Nordfriesland und dem Amt Föhr-Amrum zur Übertragung der Zuständigkeit für die Änderung von Angaben zum Halter ohne Halter- und Kennzeichenwechsel zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung zwischenzeitlich unterzeichnet worden sei.