Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet des gesamten Strandes der Gemeinde Nieblum sowie der nördlich angrenzenden Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen mit einer Tiefe von bis zu etwa 400 m landeinwärts wird der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

-          Ausweisung von Flächen für die Strandversorgung und angegliederte gastronomische Angebote,

-          Ausweisung von Flächen für Sport- und Spielangebote,

-          Darstellung der Strandzugänge, der Erschließung für den KFZ-Verkehr und der zugehörigen Parkplätze,

-          Anpassung der Flächenausweisungen „Wald“ und „Landwirtschaft“ an die tatsächlichen Entwicklungsziele der Gemeinde Nieblum.

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage Nr. Nieb/000069.

 

Im Anschluss erläutert Herr Meer anhand eines Planes das zu überplanende Gebiet und die im Rahmen des Strandkonzeptes geplanten Maßnahmen. Dies betreffe im Wesentlichen die Folgend aufgeführten fünf Bereiche:

 

(1)       FKK Strand

 

(2)       Goting:                           Bereich Parkplatz und Strandkorbvermietung (Erweiterung u.a. um                        einen Gastronomiebereich)

 

(3)       Surfschule:                    weiterhin Vorhaltung von Sportangeboten; allerdings sollen ge-                    naue Ausführungsbestimmungen geschaffen werden

 

(4)       Ende Strandstraße:      Kiosk, WC-Anlage, Strandkorbvermietung; für diesen Bereich sind noch viele Abstimmungen im Bereich des Küstenschutzes erforderlich

 

(5)       Ende Meedsweg:          es solle keine Nutzungsänderung geben; eine Überwegung der Dünen durch einen Bohlenweg erscheint nach den derzeitigen Absprachen mit der Naturschutzbehörde möglich

 

In die aktuelle Planung seien keine bebauten, sondern nur gemeindeeigene, Flächen einbezogen. Eine Beratung über die zu überplanenden Flächen sei noch möglich. Die alte Fassung des Flächennutzungsplanes habe große Waldflächen ausgewiesen, dies solle nun den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Nieblum beabsichtigt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet des gesamten Strandes der Gemeinde Nieblum sowie der nördlich angrenzenden Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen mit einer Tiefe von bis zu etwa 400 m landeinwärts einzuleiten, um im Flächennutzungsplan die Entwicklungsziele der Gemeinde Nieblum in Bezug auf die Strandnutzung, die Strandversorgung und die landschaftliche Entwicklung entlang des Strandes darzustellen.

 

Die wesentlichen Gründe für die Änderung des Flächennutzungsplans sind:

 

-          Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt, eine hochwertige Strandversorgung zu etablieren, hierzu sollen entsprechende Standorte für Versorgungsinfrastruktur, angegliederte Gastronomie und Sport- bzw. Spielangebote dargestellt werden.

-          Die im F-Plan dargestellten Parkplätze und Verkehrswege entsprechen nicht mehr dem Bedarf bzw. den tatsächlichen Gegebenheiten und sollen unter Berücksichtigung  des oben angeführten Zieles entsprechend angepasst werden.

-          Die entlang des Strandes dargestellten Waldflächen weichen teilweise von den Planungszielen der Gemeinde ab. In den Bereichen, in denen noch keine Aufforstung erfolgt ist, soll diese Darstellung kritisch überprüft werden.

 


Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen:    9

 

Davon anwesend:                                                       8

 

Abstimmungsergebnis:                                               8 Ja-Stimmen

                                                                                    0 Nein-Stimmen

                                                                                    0 Enthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.