Beschluss: Kenntnis genommen

Der Kooperationsgedanke wird von beiden Verwaltungen seit langer Zeit gepflegt. Bereits seit 1972 existiert ein gemeinsames Standesamt, ebenso ist das Personalamt seit 2000 für beide Verwaltungen tätig. Zum 01.08.2004 wurden die beiden ehemaligen Sozialämter zum Sozialzentrum Föhr/Amrum vereinigt. Zum gleichen Zeitpunkt wurde ein gemeinsames Bau- und Planungsamt Föhr gebildet.

 

Nicht zuletzt die landesseitigen Bestrebungen zur Neuordnung der kommunalen Verwaltungsebene haben auf Föhr zu einem intensiven Gedankenaustausch über die weitere zukünftige Entwicklung der beiden Kommunalverwaltungen geführt. Es wurde eine Lenkungsgruppe „Verwaltungsreform“ gebildet, die am 19. Mai und am 21. Juni 2005 zu Arbeitssitzungen zusammentrat. Eine weitere Sitzung ist für den 1. August 2005 geplant. Mitglieder dieser Lenkungsgruppe sind:

-         Amtsvorsteher Walter Jacobsen

-         Bürgermeister Heinz-Georg Roth

-         Bürgermeisterin Heidi Braun

-         stellv. Bürgermeister Paul Raffelhüschen

-         Leitender Verwaltungsbeamter Rolf Then

-         Büroleitende Beamtin Renate Gehrmann

-         Personalratsvertreter beider Verwaltungen

 

Diese Lenkungsgruppe hat folgende Grundsätze für eine künftige Kooperation vereinbart:

-         Die Kooperation muss sich positiv für die Bürger/innen auswirken.

-         Die Gleichwertigkeit der Partner muss gewährleistet sein.

-         Alle Beteiligten müssen von der Richtigkeit der Kooperation überzeugt sein.

-         Alle Beteiligten müssen von der Kooperation profitieren.

-         Die Lösung muss zukunftsorientiert sein.

 

Wie eingangs dargestellt, existiert zur Zeit schon eine Teilkooperation durch Zusammenarbeit in bestimmten Aufgabenbereichen in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 18 des Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit. Für die Zukunft strebt die Lenkungsgruppe eine Vollkooperation durch Bildung einer gemeinsamen Verwaltung, in der alle Verwaltungsaufgaben erledigt werden, an.

 

Diese Vollkooperation hat folgende Auswirkungen auf die Gemeinden:

-         Die Gemeinden behalten ihre Selbständigkeit.

-         Das Gemeindegebiet bleibt unberührt.

-         Die Gemeinden behalten ihre Gemeindevertretung, ihre Ausschüsse und ihre Bürgermeister/innen.

-         Die Kompetenzen und Zuständigkeiten der Gemeindeorgane bleiben unberührt.

-         Die Gemeinden behalten ihren Gemeindenhaushalt und ihre Finanzhoheit.

-         Das gemeindliche Satzungsrecht bleibt unberührt.

-         Die Gemeinden behalten ihre Planungshoheit.

 

Die Bildung einer gemeinsamen Verwaltung bringt folgende Vorteile für die Beteiligten:

-         Bündelung und damit Reduzierung von Leitungsfunktionen.

-         Rationalisierung bei Massenarbeiten.

-         Steigerung der Effektivität durch Spezialisierung von Mitarbeitern und durch Abbau von Mischarbeitsplätzen.

-         Die sich im Personalbereich ergebenden Einsparungen werden mittelfristig realisiert.

-         Verbesserung von Urlaubsvertretungen.

-         Verbesserung der Fortbildungsmöglichkeiten.

-         Einsparungen bei den Sachkosten (Mengenrabatte).

-         Das Land gewährt eine Sonderbedarfszuweisung von 100.000 € für eine wegfallende Verwaltung.

-         Verbesserung der sächlichen Ausstattung der Verwaltung und

-         Verbesserung des „Rüstzeuges“ für die zu erwartende Funktionalreform.

 

Die Lenkungsgruppe hat folgende Personalführungsgrundsätze vereinbart:

-         Das Personal muss so früh wie möglich in alle Überlegungen einbezogen werden.

-         Die Mitarbeiter/innen der wegfallenden Verwaltung werden ausnahmslos vom Amt bzw. der Stadt übernommen (nähere Ausführungen hierzu im Folgenden).

-         Die Mitarbeiter/innen der wegfallenden Verwaltung dürfen nicht den Eindruck haben, dass sie von der aufnehmenden Verwaltung „geschluckt“ werden. Dazu sind vorherige Absprachen zwischen den Beteiligten erforderlich.

-         Alle bisher erworbenen Rechte der Mitarbeiter/innen bleiben Kraft Gesetzes uneingeschränkt erhalten.

-         Die Mitarbeiter/innen werden nach Möglichkeit ihren Wünschen entsprechend eingesetzt und

-         die personellen Synergien werden durch natürliche Fluktuation und nicht durch Kündigungen erzielt.

 

Zur Verwirklichung dieser Grundsätze hat bereits eine gemeinsame Personalversammlung am 6. Juni stattgefunden, in der die Mitarbeiter über den anstehenden Entwicklungsprozess umfassend in Kenntnis gesetzt wurden. Daran anschließend haben sich im Juni vier Fachbereichsgespräche der Fachbereiche

-         Haupt- und Personalamt,

-         Steuern, Abgaben und Finanzen,

-         Ordnungs- und Meldewesen und

-         Bau- und Planungswesen

 

angeschlossen. In diesen Gesprächen sind unter Beteiligung der jeweils betroffenen Mitarbeiter/innen zukünftige Aufgabenstrukturen und ein darauf abgestimmtes Personalkonzept erarbeitet worden (näheres dazu im Folgenden). Eine weitere gemeinsame Personalversammlung ist für Anfang August vorgesehen.

 

Die Lenkungsgruppe hat folgende Grundsätze zur räumlichen Unterbringung erarbeitet:

-         Langfristig sollte die Unterbringung der Verwaltung in einem Verwaltungsgebäude angestrebt werden.

-         So lange dies nicht möglich ist, sollten die publikumsorientierten Dienstleistungen möglichst in einem Gebäude erbracht werden. Publikumsunabhängige Aufgabengebiete können in einem anderen Gebäude konzentriert werden.

 

Für Baumaßnahmen können Zuweisungen aus dem kommunalen Bedarfsfond gewährt werden.

Zur Zeit steht noch nicht fest, ob alle Mitarbeiter an einem Standort untergebracht werden können. Deshalb wurde eine Arbeitsgruppe „Raumkonzept“ gebildet.

Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind:

-         Ingenieur Christian Stemmer

-         Leitender Verwaltungsbeamter Rolf Then

-         Büroleitende Beamtin Renate Gehrmann

-         Personalratsvertreter beider Verwaltungen

 

Es ist geplant, Anfang August eine Vorlage an die politischen Vertreter des Amtes Föhr-Land und der Stadt Wyk auf Föhr zu verteilen, mit welcher diese ausführlich über alle Themenbereiche informiert werden, um dann nach Möglichkeit bis zum Jahresende eine Grundsatzentscheidung zu fällen.

 

Parallel dazu zeichnet sich eine zweite Entwicklung ab.

Nachdem in der Insel- und Halligkonferenz grundsätzlich beschlossen wurde, Kooperationsgespräche zwischen Amt Amrum, Amt Föhr-Land, Amt Pellworm und der Stadt Wyk auf Föhr zu führen, fand am 13.06.2005 ein erstes Treffen statt. Hier wurde für die einzelnen Verwaltungsbereiche ausführlich diskutiert ob die Aufgaben zentral (von einer Insel) oder dezentral (auf jeder Insel) zu erfüllen sind.

 

Eine kurze summarische Auflistung soll hier genügen.

Danach sind aus dem Bereich Hauptamt einschließlich Personal- und Standesamt der Sitzungsdienst, das Standesamtswesen sowie der Bereich Jugend, Kultur und Soziales dezentral zu organisieren, während das Ratsinformationssystem, die IT-Administration, das Liegenschaftsmanagement, das Personalwesen, die Gleichstellung und das Beschaffungswesen zentral abgewickelt werden können.

Im Bereich Finanzen, Abgaben, Kasse ist das Finanzwesen und die Kasse weiterhin dezentral vorzuhalten, während Abgabewesen, Satzungsrecht sowie Vollstreckung zentral durchgeführt werden können.

Für das Gebiet des Bau- und Planungswesens sind Bauanträge, Beratungen, Einverständniserklärungen dezentral und Satzungen, Bauleitpläne, Bauaufsicht und Ausschreibungen zentral zu organisieren. Hafenanlagen können ebenfalls zentral geführt werden.

Im Bereich des Ordnungs- und Meldewesen einschließlich Bürgerbüro fallen Rentenauskünfte, Bürgerbüro und Fundbüro in den dezentralen Aufgabenbereich während Meldewesen, Ordnungswesen, Gaststättenrecht, Gewerbean- und -abmeldungen zentral auszurichten ist.

 

Insgesamt sind etwa 40 – 50% aller Aufgaben zentral zu organisieren.

Für den 20.07.2005 ist unter Federführung des Landrates ebenfalls ein Gespräch zwischen den Amtsvorstehern und Leitenden Verwaltungsbeamten von Amrum, Pellworm, Föhr-Land sowie dem Bürgermeister und der Büroleitenden Beamtin der Stadt Wyk auf Föhr zur Frage der Verwaltungskooperation geplant. Im übrigen hat sich Herr Innenminister Stegner für den 15.09 2005 angemeldet.