Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan


 

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein (Brandschutzgesetz – BrSchG) haben alle Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten. Um diese Aufgabe auch zukünftig unter Abschätzung der Gefahrenrisiken in der Gemeinde Süderende wirtschaftlich sinnvoll erfüllen zu können, ist die Gemeindewehrführung beauftragt worden, einen entsprechenden Bedarfsplan zu erstellen. Des Weiteren ist eine Förderung nach den Richtlinien des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 08.12.2010 auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes und den Ergänzenden Richtlinien und Verfahrensvorschriften des Kreises Nordfriesland ohne Aufstellung einer Risikobewertung, Ausrücke- und Einsatzanalyse in der Form eines Feuerwehrbedarfsplanes nicht mehr möglich. Die Gemeindevertretung hat über den Bedarfsplan zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

 

In der Bedarfsplanung der Gemeinde Süderende sind alle Daten der Gemeindefeuerwehr und die Daten der einzelnen Ausrückebereiche aufgeführt, analysiert und entsprechend bewertet (Ampelsymbolik rot/grün). Im Bereich der Fahrzeughaltung ist festzustellen, dass eine Fahrzeugersatzbeschaffung innerhalb der nächsten 10 Jahre erforderlich sein wird. Der abwehrende Brandschutz kann mit dem vorhandenen Fahrzeugtyp gewährleistet werden. Wie in der Anlage 5 beschrieben, müssen mittelfristig Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung eingeleitet werden.

 

Die im Feuerwehrbedarfsplan ermittelte Sicherheitsbilanz ist ausgeglichen.

 

Wehrführer Derek Petersen und Bürgermeister Roeloffs erläutern den vorliegen Feuerwehrbedarfsplan.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig