Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

 

Beschluss:

 

zu a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.      Die Bürgerinnen und Bürger und die berührten Träger öffentlicher Belange sind erneut beteiligt worden. Die in der Anlage zur Vorlage dargestellten Anregungen und Hinweise werden berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen wie ebenfalls in der Anlage zur Vorlage dargestellt. Es ergeben sich daraus keine neuen Gesichtspunkte für den künftigen Bebauungsplan.


zu b)  Satzungsbeschluss

 

2.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr bezogen auf die Teilabschnittspläne 46d (Höhe Aufstiegsbauwerk beim Nordseekurpark) und 46g (Höhe Einmündung Parkstraße in den Stockmannsweg) sowie den Text für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes entlang des Strandes vom Hafen bis zum Greveling - Deich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Für die weiteren Inhalte des Bebauungsplanes und die anderen räumlichen Teilbereiche wird der Satzungsbeschluss vom 13.05.2004 bestätigt und wiederholt. Damit wird der Satzungsbeschluss für den gesamten Strandbereich der Stadt Wyk auf Föhr vom Hafen bis zum Greveling - Deich erneut gefasst.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

  2. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 46 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


STVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001366/4.

 

Sie ergänzt, dass es in der Anlage zur Vorlage zwei Änderungen bei der Beratung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss gegeben hat. Erstens lautet die Berücksichtigung der Stellungnahme von Seiten der Stadt zu Stellungnahme Nr.03:

„ Zu 1. Es ist nicht beabsichtigt, die Aufzählung zur Lagerung von Surf- und Segelgeräten in Zukunft zu erweitern“ anstatt „der zulässigerweise zu lagernden Segel- und Surfgeräte“. Die Ziffer 2 bleibt unverändert.

Als nächstes lautet die Berücksichtigung der Stellungnahme von Seiten der Stadt zu Stellungnahme Nr.04 nunmehr: „ Der Hinweis zur Dachgestaltung ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Er wird an den städtischen Hafenbetrieb als Bauherren sowie den Architekten weitergeleitet mit der Bitte, die Dachform noch einmal zu überdenken.

 

 


Abstimmungsergebnis:  zu a) 15 Ja-Stimmen

                                                zu b) 15 Ja-Stimmen