Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2012 mit den vorgenannten Änderungen.

 


Bürgermeister Riewerts und Herr Schulze erläutern die Plandaten zum Haushalt 2012 für die Gemeinde Nieblum anhand der Vorlage Nr. Nieb/000065.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2012 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 153.200 EUR ab.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2012 grds. mit finanziellen Zuwächse auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2011 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens abgebildet.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2011

2012

2013

2014

2015

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

915 Mio. EUR

924 Mio. EUR

+7

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

95 Mio. EUR

97 Mio. EUR

+3

+2

+3

Familienlastenausgleich

117 Mio. EUR

92 Mio. EUR

+5

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.068 Mio. EUR

1.125,5 Mio. EUR

+1

+15

+10

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt bei 112.600 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis wird der Werteverzehr des Anlagevermögens nicht aus den Einnahmen der Gemeinde refinanziert bzw. erwirtschaftet. Folglich würden der Gemeinde für zukünftige Ersatzbeschaffungen entsprechende Rücklagen nicht zur Verfügung stehen können.

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 5.500 EURO schlechter dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

2012

(in EUR)

Anmerkung

40130000 Gewerbesteuer

+ 40.900

Allgemein höheres Steueraufkommen

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+ 11.200

Allgemein höheres Steueraufkommen

41110000 Schlüsselzuweisungen

+ 30.800

Geringere Steuerkraft als Vorjahr

43612000 Fremdenverkehrsabgabe

+ 15.000

Neue Satzung

45110000 Konzessionsabgabe

+ 9.000

Neu: Gaskonzession

53150000 Zuweisungen und Zuschüsse f.lfd.Zwecke verb.Untern.

+ 76.400

Darin Verlustausgleich Kurbetrieb 59.600

537110000 Finanzausgleichsumlage

- 10.300

Wegfall; dafür Schlüsselzuweisung

537210000 Kreisumlage

- 8.300

Höhere Finanzkraft der Gemeinde

537220000 Amtsumlage

+ 36.100

Höhere Finanzkraft der Gemeinde; höherer Kapitalbedarf Amt

54310000 Geschäftsaufwendungen

+ 7.000

Bauleitplanungen 2012

 

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden (teilweise erhebliche) Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart. Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit kein finanziell ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist in 2012 nicht vorgesehen.

 


B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan ausgewiesen. Von Bedeutung ist hierbei die Mittel für die Umstellung der Funkgeräte und Sirenen auf Digitalfunktion. Hierfür sind 10.000 EUR im Produkt 126010 Feuerwehr eingeplant.

 

Für die Realisierung der Baumaßnahme Ausbau der Straße „Bi de Süd“ werden 150.000 EUR im Produkt 541001 Asphaltstraßen geplant. Die Gegenfinanzierung erfolgt über die Ausbaubeiträge mit 61.000 EUR. Der Restbetrag wird aus eigenen Mitteln der Gemeinde finanziert.

 

Im Produkt Straßenbeleuchtung werden für neue Straßenlaternen 5.000 EUR vorgesehen, die aus eigenen Mitteln finanziert werden.

 

Für das erste Halbjahr 2012 ist eine Anschubfinanzierung i.H.v. 50.000 EUR für die Bereitstellung der Breitbandtechnik eingeplant. Die Abwicklung erfolgt per öffentlich-rechtlicher Vertrag durch die Gemeinde Alkersum für die Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum. Die Fördergelder von 50% werden durch die Gemeinde Alkersum beantragt und verwaltet.

 

 

Ergänzender Hinweis zum Beratungs- / Beschlussverfahren:

 

Die dieser Vorlage beigefügten Unterlagen bestehen aus folgenden Entwürfen:

 

  1. der Haushaltssatzung,
  2. dem Ergebnis- und Finanzplan (Gesamtübersicht) und
  3. der Auflistung der Investitionsvorhaben 2012 mit Erläuterungen.

 

 

Im Folgenden werden noch Änderungen des Zahlenwerks vorgenommen.

 

Die Investitionskosten für den Bereich der Feuerwehr, Produkt 126010, sollen von 10.000 € auf 17.000 € erhöht werden. Diese Summe setzt sich zusammen aus den Kosten für das Umsetzen der Sirene, der Anschaffung von fünf Meldeempfängern, der Reparatur der Pumpe des Tankers sowie entstehenden Kosten für den Digitalfunk. Ebenfalls bei diesem Produkt sollen zusätzlich 2.500 € für die Bepflanzung der Beete am Feuerwehrgerätehauses eingeplant werden. Für energetische Maßnahmen am Feuerwehrgerätehaus, Anschaffung von zwei Rolltoren, sollen 5.000 € im Haushalt ausgewiesen werden.

 

Bei dem Produkt 541001 ’Asphaltstraßen’ solle der Ansatz für Beiträge und ähnliche Entgelte von 61.000 € auf 30.000 € gesenkt werden, da man bei der Erhebung der Ausbaubeiträge so verfahren wolle, wie man es auch bei den Anwohnern des Möhlenstiegs getan habe.

 

Der Ansatz für die Straßenbeleuchtung solle von 5.000 € auf 10.000 € erhöht werden.

 

Bei dem Produkt 573501 ’Photovoltaikanlagen’ soll ein Ansatz von 200.000 € für die Errichtung der Solaranlage eingeplant werden.

 

Für Kosten einer Rechtsberatung bezüglich der Dienstleistungsverträge mit der Föhr Tourismus GmbH sollen 25.000 € eingeplant werden.

 

Achtung: Nach Prüfung durch den Fachbereich Controlling müssen diese Investitionskosten beim Kurbetrieb der Gemeinde Nieblum ausgewiesen werden! In der als Anlage 1 dem Protokoll beigefügten Haushaltssatzung der Gemeinde Nieblum für das Haushaltsjahr 2012 ist dies bereits berücksichtigt!

 

Es wird darüber diskutiert, ob eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer erfolgen solle. Man einigt sich darauf, dass diese Thematik in einer der kommenden Sitzungen weiter diskutiert werden solle.

 

Es wird angemerkt, dass die Kreditfähigkeit der Gemeinde nur dann gewährleistet sei, wenn in einem Zeitraum von fünf Jahren mindestens ein ausgeglichener Haushalt vorgewiesen werden könne. Die Erhaltung der Kreditfähigkeit solle in jedem Falle gewährleistet werden. Man werde diesen Gedanken bei den Beratungen folgender Haushalte berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen