Beschluss:
Der Feuerwehrbedarfsplan wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Bürgermeister
Lorenzen begrüßt zu diesem TOP Herrn Hinrichsen als Vorsitzenden des
Ausschusses für öffentliche Einrichtungen.
Dieser bedankt sich für die Einladung und gibt anschließend das Wort an Jörg Michelsen von der Verwaltung, der anhand der Vorlage berichtet:
Gemäß
§ 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren
in Schleswig-Holstein (Brandschutzgesetz – BrSchG) haben alle Gemeinden als
Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und
der Technischen Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen angemessene
leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten. Um diese Aufgabe auch
zukünftig unter Abschätzung der Gefahrenrisiken in der Stadt Wyk auf Föhr
wirtschaftlich sinnvoll erfüllen zu können, ist die Gemeindewehrführung
beauftragt worden, einen entsprechenden Bedarfsplan zu erstellen. Des Weiteren
ist eine Förderung nach den Richtlinien des Innenministeriums des Landes
Schleswig-Holstein vom 08.12.2010 auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes
und den Ergänzenden Richtlinien und Verfahrensvorschriften des Kreises
Nordfriesland ohne Aufstellung einer Risikobewertung, Ausrücke- und
Einsatzanalyse in der Form eines Feuerwehrbedarfsplanes nicht mehr möglich. Die
Stadtvertretung hat über den Bedarfsplan zu beraten und einen Beschluss zu
fassen.
In
der Bedarfsplanung der Stadt Wyk auf Föhr sind alle Daten der Freiwilligen
Feuerwehr Wyk auf Föhr und die Daten der einzelnen Ausrückebereiche aufgeführt,
analysiert und entsprechend bewertet (Ampelsymbolik rot/grün). Im Bereich der
Fahrzeughaltung ist eine leichte Überrüstung festzustellen. Wie aus der Anlage
–A1- ersichtlich, wird die Stadt Wyk auf Föhr in die Risikoklasse 4 mit einem
Fahrzeugbedarf im Ausrückebereich von 242 Punkten und einem Fahrzeugbedarf der
nachbarschaftlichen Löschhilfe von 43 Punkten eingestuft. Die Sicherheitsbilanz
in der Anlage A 3 weist dagegen im Ausrückebereich Wyk auf Föhr einen
Fahrzeugbestand von 300 Punkten sowie einen Fahrzeugbestand der
nachbarschaftlichen Löschhilfe von 60 Punkten aus. Die
Vorhanden/Bedarf-Differenz beträgt 75 Fahrzeugpunkte. Dieser Umstand ist bei
zukünftigen Fahrzeugersatzbeschaffungen unbedingt zu berücksichtigen
–Neukonzeption der Fahrzeughaltung.
Die
im Feuerwehrbedarfsplan ermittelte Sicherheitsbilanz ist ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig