Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1.
Der Entwurf für die künftige 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 46 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr am Strand,
insbesondere für das Teilgebiet 46d im Bereich am Aufstiegsbauwerk zum
Nordseekurpark und für das Teilgebiet 46g im Bereich Höhe Einmündung
Parkstraße/Stockmannsweg sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den
vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.
Der Entwurf der Planänderung und die Begründung
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligten
und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Anschließend nimmt Stadtvertreter Schaper wieder an der Sitzung teil und Bürgermeister Lorenzen informiert ihn über das Ergebnis.
Der Stadtvertreter Peter Schaper verlässt aus Befangenheitsgründen den Raum.
Anschließend berichtet Stadtvertreterin Oferdinger-Daegel anhand der Vorlage:
Der städtischen Hafenbetrieb hat die Erweiterung der Sondergebietsflächen in den beiden oben genannten Teilabschnitten der Strandzone beantragt. Es sollen die Entwicklung eines Wassersportzentrums sowie vergrößerte gastronomische Außenterrassen ermöglicht werden.
Nach einer ersten Vorabstimmung mit der Küstenschutzbehörde, dem Kreisbauamt, der unteren Naturschutzbehörde sowie der Landesplanungsbehörde sind von einem Planungsbüro die Planungsunterlagen sowie der Umweltbericht erarbeitet worden.
Die vorgezogene Behördenbeteiligung ist durch geführt worden und hat noch einige Ergänzungen zu den Planunterlagen ergeben.
Aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 19.01. 2012 haben sich keine Ergänzungen / Änderungen zu den Planunterlagen ergeben.
Im Verlauf der Beratung der Planungsinhalte in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 11.01.2012 sind zu zwei Sachverhalten Ergänzungen / Änderungen zu den Planunterlagen empfohlen worden:
1.
Hinsichtlich der Lärmimmissionen werden aus
Gründen der Gleichbehandlung die für das Gelände des Hotelprojektes mit seiner
Strandbar getroffenen Regelungen sinngemäß übernommen auf der Grundlage eines
noch zu erstellenden Schallschutzgutachtens.
2. Die ausnahmsweise Möglichkeit der Überschreitung der Baugrenzen im Falle von Sport- und Spielanlagen (z. B. Ballspielfelder) um maximal 5 m entfällt
(in Textziffer 4 bisheriger 2. Absatz).
Die Planunterlagen sind entsprechend geändert worden.
Weitere Verfahrensweise
Das Planungsbüro hat nunmehr die Unterlagen so weit zusammengestellt, dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann, um danach die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchführen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 17; davon anwesend: 11;
Ja-Stimmen:
11
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren
folgende Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: Peter Schaper