Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Wahl des Herrn Erik Jensen zum Wehrführer der FF Borgsum-Witsum und der Wahl des Herrn Sven Martens zum stellvertretenden Wehrführer der FF Borgsum-Witsum sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten der Gemeinde Borgsum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.

 

 


Bürgermeister Ingwersen berichtet anhand der Vorlage.

 

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Borgsum-Witsum am 03.02.2012 ist Herr Erik Jensen für sechs Jahre zum Wehrführer der Gemeinde Borgsum wiedergewählt worden. Herr Jensen erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Gemeindewehrführers, alle notwendigen Lehrgänge wurden besucht.

Gleichzeitig hat die Versammlung der FF Borgsum-Witsum Herrn Sven Martens zum stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Borgsum gewählt. Auch diese Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Herr Martens erfüllt ebenfalls die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das gewählte Amt. Zur Durchführung von drei noch fehlenden Lehrgängen hat sich Herr Martens schriftlich verpflichtet.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gewählten sind außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Gemeinde Borgsum zu ernennen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig