Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

Beschluss:

 

 

 

a)  Aufstellungsbeschluss

 

Für einen südlichen Teilbereich des seit dem 19.12.2008 rechtverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2 B „Ortslage Mitte Nord“ wird die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren aufgestellt.

Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Nr. 22 und Nr. 24.

 

Die folgenden Planungsziele werden angestrebt:

-          Verzicht auf den Ansatz eines Sondergebietes für Dauerwohnungen und Touristenbeherbergung zugunsten eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Hotel.

-          Erhöhung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung zwecks Erreichung einer für die wirtschaftliche Nutzung erforderlichen Größe des Beherbergungsbetriebes. 

-          Mit der Ausarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird die Stadtplanerin Dipl.-Ing. Monika Bahlmann in Eckernförde beauftragt.

-          Der Planveranlasser, Herr Sven von der Weppen, trägt die Kosten für die Ausarbeitung des Planes. Die Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.

-          Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach  § 2  Abs. 4 BauGB sowie einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.  

-          Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

Gesetzliche  Zahl der Gemeindevertreter/innen: 9    Anwesend:     

Ja – Stimmen:                        Nein- Stimmen:           Enthaltungen

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

 

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 B „Ortslage Mitte Nord“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung dazu, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes sowie die Begründung dazu nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

 

In der Bekanntmachung sowie im Anschreiben an die Behörden ist darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt. 

 

Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/innen: 9     Anwesen:

 

Ja – Stimmen:                        Nein – Stimmen:         Enthaltungen:

 

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Bebauungsplan Nr. 2 B sind die Grundstücke in der Mittelstraße Nr. 22 und Nr. 24 als Sondergebiet für Dauerwohnen und Touristenbeherbergung mit einer höheren Ausnutzung im nördlichen Bereich (GRZ 0,80; GFZ 1,20) und einer geringeren Ausnutzung im südlichen Bereich (GRZ 0,40; GFZ 0,70) festgesetzt.

 

Nunmehr ist eine bauliche Entwicklung durch einen Neubau eines Hotelkomplexes mit Restauration überwiegend im südlichen Grundstücksbereich unter Abbruch der bisherigen und z. T. abgängigen Gebäudeteile an der westlichen Grundstücksgrenze geplant. Damit die vorgesehene Neubebauung eine wirtschaftlich vertretbare Größe erreichen kann, ist eine geringfügige Erhöhung des Maßes der Nutzung unter Aufhebung der bisherigen Zonierung erforderlich. Die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Zweigeschossigkeit der Bebauung und deren Höhenentwicklung kann unverändert beibehalten werden.

 

Beschluss:

 

a)  Aufstellungsbeschluss

 

Für einen südlichen Teilbereich des seit dem 19.12.2008 rechtverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2 B „Ortslage Mitte Nord“ wird die 1. Änderung im vereinfachten Verfahren aufgestellt.

Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Nr. 22 und Nr. 24.

 

Die folgenden Planungsziele werden angestrebt:

-          Verzicht auf den Ansatz eines Sondergebietes für Dauerwohnungen und Touristenbeherbergung zugunsten eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Hotel.

-          Erhöhung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung zwecks Erreichung einer für die wirtschaftliche Nutzung erforderlichen Größe des Beherbergungsbetriebes. 

-          Mit der Ausarbeitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird die Stadtplanerin Dipl.-Ing. Monika Bahlmann in Eckernförde beauftragt.

-          Der Planveranlasser, Herr Sven von der Weppen, trägt die Kosten für die Ausarbeitung des Planes. Die Kostenregelung wird über einen städtebaulichen Vertrag vorgenommen.

-          Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach  § 2  Abs. 4 BauGB sowie einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.  

-          Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 abgesehen.

 

Gesetzliche  Zahl der Gemeindevertreter/innen: 9    Anwesend: 7  

Ja – Stimmen:            7         Nein- Stimmen: --       Enthaltungen --

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Beschluss:

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 B „Ortslage Mitte Nord“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung dazu, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes sowie die Begründung dazu nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die von der Änderung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

In der Bekanntmachung sowie im Anschreiben an die Behörden ist darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt. 

 

Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

 

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/innen: 9     Anwesen: 7

 

Ja – Stimmen:            7         Nein – Stimmen: --     Enthaltungen: --

 

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: 

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