Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemeindevertreter Hark Steinert erläutert ausführlich die Möglichkeiten zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 8 der Gemeinde Utersum.

Mit einer neuen Überplanung können alle vorhandenen Schwächen des derzeitigen Bebauungsplanes behoben werden. Als neue Nutzung wäre die Ausweisung zum Sondergebiet „Dauerwohnen und Tourismus“ möglich. Das nördlich gelegene Grundstück befindet sich noch nicht im Bebauungsplan. Es könnte zur Zeit überlegt werden, ob dieses bereits mit überplant oder nur teilweise überplant werden soll, da die dort nördlich angrenzenden Grundstücke bereits erschlossen sind.

Die Gemeindevertretung spricht sich für die Aufnahme der bereits erschlossenen Grundstücke in die Planung aus. Nach längerer Diskussion ist sich die Gemeindevertretung einig, dass man die Bebauungsgrößen im bestehenden Bebauungsplan aufheben sollte und tendiert zu einer GRZ-Größe von 0,17. Keines der bereits bestehenden Wohnhäuser überschreitet diese Größe und würde durch die Entscheidung benachteiligt. Der im Bebauungsplan vorgesehene Wendeplatz sollte ebenfalls in die Prüfung mit einbezogen werden. Vielleicht besteht die Möglichkeit, diesen zu verkleinern und die erhaltene Fläche einem anderen Grundstück zuzurechnen. Desweiteren sollte überprüft werden, ob für zwei große Grundstücke eine Doppelhausbebauung möglich und zulässig wäre.

 

Die Gemeindevertretung beschließt diese Vorgaben einstimmig.

 

Hark Steinert wird beauftragt mit dem Stadtplaner des Amtes Föhr - Amrum entsprechende Gespräche zu führen, damit der Gemeindevertretung in einer der nächsten Sitzungen ein erster Planungsentwurf vorgelegt werden kann.