Die Befahrensregelung für Fahrradfahrer in der Fußgängerzone sei nun gut ein Jahr getestet worden. Im Ausschuss für öffentliche Einrichtung sei bereits hierzu berichtet worden und die Ausschussmitglieder hätten sich für eine Fortführung der jetzigen Regelung ausgesprochen. Es seien kaum Beschwerden hinsichtlich des Befahrens der Fußgängerzone in den erlaubten Zeiten eingegangen, vielmehr habe es massive Beschwerden wegen des Befahrens der Promenade gegeben, die ohnehin von der jetzigen Regelung ausgenommen sei. Bei Kontrollen seien überwiegend einheimische Personen und Senioren „erwischt“ worden.

 

Herr Kahl erklärt, der Seniorenbeirat könne dem jetzigen Kompromiss zustimmen. Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass, wer die Fußgängerzone befährt, sich im Schritttempo fortbewegen müsse.

 

Es wird bemängelt, dass auch tagsüber viele Radfahrer auf ihren Rädern in der Fußgängerzone unterwegs seien. Dies berge ein erhebliches Unfallpotenzial.

Bürgermeister Lorenzen erklärt, dass nun, mit der beginnenden Saison, wieder vermehrt Kontrollen durchgeführt würden. Das Ordnungsamt richte zusätzliche Außendienstzeiten ein. Ebenso kontrolliere Herr Kößler zusätzlich die Leinenpflicht für Hunde und Kurkarten.

 

Die Mitglieder der Stadtvertretung sprechen sich mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen für die Fortführung der jetzigen Regelung, die das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern in der Zeit von 22.00 Uhr bis 10.00 Uhr erlaubt, aus.

 

 

Mit diesem Tagesordnungspunkt ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Bürgermeister Lorenzen bedankt sich für die Aufmerksamkeit und verabschiedet die Öffentlichkeit.