Erst wenn die bisherigen Flurstücke verschmolzen und neu vermessen sind, sollte das erste Grundstück im Neubaugebiet verkauft werden. Da noch eine Grundstücksveräußerin den Kaufpreis für ihr Grundstück zu erhalten habe, sollte unmittelbar nach dem ersten Grundstücksverkauf der fällige Betrag an sie weitergeleitet werden.

 

 

Mit diesem Tagesordnungspunkt ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Bürgermeister Marczinkowski bedankt sich für die Aufmerksamkeit und verabschiedet die Öffentlichkeit.