Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2012:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Utersum

für das Haushaltsjahr 2012

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. März 2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 873.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   948.700,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                  75.700,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             872.100,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             766.300,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               60.500,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             165.300,-- EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

4.           die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf     3,25 Stellen

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    290 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              310 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     340 %

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                     498.200,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                       586.100,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                                    0,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                            87.900,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                              255.900,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                                255.900,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                   0,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                           90.000,-- EUR

6. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf            5,72 Stellen

 

 

§ 6

 

Die Deckungsfähigkeit der Haushaltsansätze wird entsprechend der Grundlagen des § 22 GemHVO - Doppik umgesetzt.

 

 

 

25938 Utersum, den 27. März 2012.

 

 

                                                                                               Der Bürgermeister

 

                                                                       (LS)

                                                                                               ___________________

                                                                                               (Schmidt)

 

 


Herr Schulze erläutert den Haushalt an Hand der Vorlage ausführlich.

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2012 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 75.700 EUR ab.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2012 grds. mit finanziellen Zuwächse auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2011 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommmens abgebildet.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2011

2012

2013

2014

2015

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

915 Mio. EUR

924 Mio. EUR

+7

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

95 Mio. EUR

97 Mio. EUR

+3

+2

+3

Familienlastenausgleich

117 Mio. EUR

92 Mio. EUR

+5

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.068 Mio. EUR

1.125,5 Mio. EUR

+1

+15

+10

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt bei 147.600 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis wird der Werteverzehr des Anlagevermögens nicht aus den Einnahmen der Gemeinde refinanziert bzw. erwirtschaftet. Folglich würden der Gemeinde für zukünftige Ersatzbeschaffungen entsprechende Rücklagen nicht zur Verfügung stehen können.

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 80.100 EURO besser dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

 

2012

(in EUR)

Anmerkung

40110000 Grundsteuer A

+ 900

Allgemein höheres Steueraufkommen / Anpassung der Hebesätze

40120000 Grundsteuer B

+ 10.500

Allgemein höheres Steueraufkommen / Anpassung der Hebesätze

40130000 Gewerbesteuer

+ 16.800

Allgemein höheres Steueraufkommen / Anpassung der Hebesätze

40340000 Zweitwohnungssteuer

+ 11.600

Allgemein höheres Steueraufkommen

40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+ 22.100

Allgemein höheres Steueraufkommen

41110000 Schlüsselzuweisungen

+ 11.900

 

43612000 Fremdenverkehrsabgabe

+ 2.900

 

52510000 Haltung von Fahrzeugen

+ 6.500

Ausweisänderung

52710000 Besondere Verwaltungs + Betriebsaufwendungen

+ 27.500

Ausweisänderung

537210000 Kreisumlage

+ 7.000

 

537220000 Amtsumlage

+ 12.700

Höhere Finanzkraft der Gemeinde; höherer Kapitalbedarf Amt

 

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Utersum Ende 2011 mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit vorlegen kann.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan ausgewiesen. Von Bedeutung sind hierbei die Mittel für die Beschaffung von Büromöbeln für das Bürgermeisterbüro unter Produkt 111002 in Höhe von 2.500 €.

 

Im Produkt 522001 Wohnbauförderung, Baugebiete werden 29.000 bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken vorgesehen. Herbei handelt es sich um den Verkauf von Bauplätzen im B-Plan – Gebiet Tewelken.

 

21.000 € werden für die Neubeschaffung eines Rasenmähers und eines Autos eingeplant. Diese Anschaffungen sollen im Produkt 538001 Abwasserbeseitigung getätigt werden.

 

Im Produkt 575003 „Verlustausgleich“ werden Zahlungen an den Kurbetrieb in Höhe von insgesamt 157.900 EUR ausgewiesen. Hierin ist der Ausgleich der Verlustes in Höhe von 87.900 EUR enthalten. Gleichfalls erhält der Kurbetrieb einen Zuschuss i.H.v. 70.000 EUR für die Sanierungsmaßnahme „Haus des Gastes“, der in 2011 nicht geflossen ist.

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Die Anhebung der Hebesätze der Gemeinde Utersum stellt sich wie folgt dar.

 

Grundsteuer A von 270% auf 290%,

Grundsteuer B von 290% auf 310%,

Gewerbesteuer von 320% auf 340%

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig