Herr Olufs berichtet, beim schleswig-holsteinischen Umweltministerium sei eine Arbeitsgruppe zum Hochwasserschutz eingerichtet worden. Dort würde das Hauptaugenmerk auf 2 wesentliche Punkte gelegt, Fließgewässer und Überflutungsgebiete (Süßwasser).

 

Zunächst sei man als Überflutungsgebiet von dem 1875 überfluteten Gebiet ausgegangen, wodurch die Bauleitplanung der Gemeinden hätte betroffen sein können. Inzwischen, so der neueste Stand, gehe man davon aus, dass die Inseln Föhr + Amrum kaum Probleme durch Überflutung mit Süßwasser bekommen dürften.

 

Herr Olufs rät den Gemeinden dringend, sich die für nächstes Jahr angekündigten neuen Pläne gründlich anzusehen.

 

Auf Nachfrage erklärt er, die Schnittstelle zwischen Wasserrahmenrichtlinie und Küstenschutz liege leider nicht im Ministerium sondern eher beim Staatlichen Umweltamt.

 

Es wird die Sorge geäußert, dass die Zuständigkeiten nicht klar seien. Dies sollte dringend geklärt werden.