Herr Jost de Jager sei bezüglich der Umsetzung des Geldwäschegesetzes dahingehend angeschrieben worden, dass die Zuständigkeit (Kommunen) zurück genommen werden solle oder aber für das zusätzlich benötigte Personal eine Personalkostenerstattung durch das Land erfolgen solle. Dies gelte sinngemäß ebenfalls für die Stellungnahmen nach dem Emissionsschutzgesetz.