Sitzung: 04.04.2012 Bau- und Planungsausschuss
Vorlage: Stadt/001562/3
Es wird auf die Stellungnahmen von Behörden sowie
Privatpersonen verwiesen.
Der Kreis Nordfriesland macht deutlich, dass die Begrenzung der
Beherbergungsnutzung auf 40 % ein
genereller Zug des Bebauungsplanes ist.
Die Tatsache, dass einige Häuser heute bereits mit 100 % Vermietungsnutzung
genehmigt sind, sollte diese Regelung nicht unterlaufen.
Es ist aus Sicht des Kreises nicht städtebaulich begründet, wenn Eigentümer von
Erhaltungssatzungshäusern besser gestellt werden sollen als andere.
Ferner wird von Eingaben u.a. die Beibehaltung einer 100 %igen
Vermietungsnutzung sowie die 2-geschossige Bauweise entlang der Badestraße
angeregt.
Anhand eines Lageplanes wird von der Verwaltung verdeutlicht
welche Häuser unter der Erhaltungssatzung stehen.
Nach einer ausführlichen Diskussion spricht der Ausschuss
sich dafür aus, diesen TOP auf die nächste Sitzung zu verschieben, es besteht
in den einzelnen Fraktionen noch Diskussions- und Beratungsbedarf.
Der Ausschuss beschließt, eine erneute Auslegung mit einer ergänzenden
Textfassung zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis: 10
Ja 0 Nein 0 Enthaltung
Herr Lorenzen nimmt an der Abstimmung nicht teil.