Es wird auf die Stellungnahmen von Behörden sowie Privatpersonen verwiesen.
Der Kreis Nordfriesland macht deutlich, dass die Begrenzung der Beherbergungsnutzung auf  40 % ein genereller Zug des Bebauungsplanes ist.
Die Tatsache, dass einige Häuser heute bereits mit 100 % Vermietungsnutzung genehmigt sind, sollte diese Regelung nicht unterlaufen.
Es ist aus Sicht des Kreises nicht städtebaulich begründet, wenn Eigentümer von Erhaltungssatzungshäusern besser gestellt werden sollen als andere.
Ferner wird von Eingaben u.a. die Beibehaltung einer 100 %igen Vermietungsnutzung sowie die 2-geschossige Bauweise entlang der Badestraße angeregt.

Anhand eines Lageplanes wird von der Verwaltung verdeutlicht welche Häuser unter der Erhaltungssatzung stehen.

Nach einer ausführlichen Diskussion spricht der Ausschuss sich dafür aus, diesen TOP auf die nächste Sitzung zu verschieben, es besteht in den einzelnen Fraktionen noch Diskussions- und Beratungsbedarf.

Der Ausschuss beschließt, eine erneute Auslegung mit einer ergänzenden Textfassung zu erarbeiten.

 


Abstimmungsergebnis:                       10 Ja               0 Nein              0 Enthaltung

Herr Lorenzen nimmt an der Abstimmung nicht teil.