Daniel Meer berichtet über den neuesten Sachstand:

 

Für die Planungen bezüglich des Parkplatzes am FKK-Strand stünden die Chancen für eine Genehmigung zur Zeit ganz gut. Der jetzige Parkplatz müsse allerdings aus der Nutzung genommen werden, da Fördergelder für die beplante Fläche gebunden seien. Bei einer Umsetzung des geplanten Vorhabens müssten Renaturierungsmaßnahmen getroffen werden. Alternativ könne auch die zur Verfügungstellung anderer Flächen eine Lösung darstellen. Herr Meer wird den betroffenen Bereich fotografieren und die Fotos den Entscheidungsträgern zur Verfügung stellen, so dass zeitnah mit einer Aussage zur weiteren Vorgehensweise gerechnet werden könne.

 

Für die Genehmigung des Bohlenweges am Ende des Meedsweges werde für das Prüfverfahren noch ein Lageplan benötigt. Diesen wird Herr Meer als Luftbild zur Verfügung stellen. Des weiteren solle die geplante Konstruktion skizziert werden. Es sei eine Aufständerung des Bohlenweges in ca. 50 cm Höhe über der Düne vorgesehen. Auf Nachfrage erklärt Herr Meer, dass er die Kosten pro laufenden Meter für diese Baumaßnahme erfragen werde. Diese Informationen werden zur nächsten Sitzung nachgereicht. Im weiteren Verlauf der Diskussion wird deutlich, dass ein Anschluss des Bohlenweges an den Greveling-Deich optimal wäre. Der Anschluss an den Greveling-Deich gestalte sich als sehr schwierig, da die Besitzverhältnisse zunächst geklärt werden müssen. Für ein solches Bauvolumen seien daher in jedem Falle mehrere Bauabschnitte erforderlich. Man einigt sich darauf, dass zunächst im Rahmen eines ersten Bauabschnittes die Querung der Düne am Meedsweg vorangetrieben werden solle.

 

Für die Gestaltung der Strandkioske sollen die Kosten für die Durchführung eines Ideenwettbewerbes ermittelt werden. Um Kosten zu sparen, könne auch über die Vergabe eines solchen Ideenwettbewerbes an Studenten nachgedacht werden. Eine solche Anfrage solle von Herrn Meer an verschiedenen Universitäten gestellt werden. Vorgegeben werden sollen in jedem Falle der genaue Standort sowie die maximal zulässige Größe der zu planenden Gebäude.