Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Zur Sicherung der Planung beschließt die Stadtvertretung die als Anlage beigefügte Satzung über eine 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und dem städtischen Grünstreifen.

  2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, im Namen der Stadt Wyk auf Föhr die 2. Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: 17, davon anwesend:  15

 

Ja-Stimmen: 13;  Nein-Stimmen: 0;  Stimmenthaltungen:  0

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:   Heinz Lorenzen, Erland Christiansen

 

 

Nach Beschlussfassung nehmen die Herren Lorenzen und Christiansen wieder an der Sitzung teil. Herr Lorenzen übernimmt wieder den Vorsitz.


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Sachverhalt, Zeitablauf:

Am 28. Februar 2002 hat die Stadtvertretung die Durchführung eines Aufhebungsverfahrens für den Durchführungsplan Nr. 2 beschlossen. Dieser Plan umfasst das Gebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Freyastraße und der Straße Am Grünstreifen.

 

Zeitgleich ist parallel hierzu die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 45 beschlossen worden. Dessen Plangeltungsbereich bezieht sich auf das Gebiet des Durchführungsplanes Nr. 2, erweitert nach Norden bis zum städtischen Grünstreifen und nach Osten bis zur Badestraße. Somit wird das neue Plangebiet umgrenzt von Fasanenweg, Waldstraße, Badestraße und dem städtischen Grünstreifen.

Am 02.02.2006 ist diese Beschlussfassung bestätigt worden.

 

Am 19.05.2009 ist zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschlossen worden vor dem Hintergrund von Bauanfragen, die nicht den künftigen Bebauungsplanfestsetzungen entsprachen.

 

Nach einer vorgezogenen Behördenbeteiligung und einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist am 27.05.2010 der Entwurfs und Auslegungsbeschluss gefasst worden. Zwischenzeitlich sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind Sachverhalte deutlich geworden, die einige Änderungen an den Planunterlagen erforderlich machen mit der Folge, dass der geänderte Entwurf erneut öffentlich ausgelegt sowie die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt werden müssen.

 

Erforderlichkeit der erneuten Verlängerung der Veränderungssperre

Da vor dem oben beschriebenen Hintergrund die Planaufstellung bis zum Ablauf der Veränderungssperre im Juni 2012 nicht abgeschlossen werden kann, ist zur Sicherung der Planung der Erlass der 2. Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich.

 

 

Bürgermeister Lorenzen übergibt den Sitzungsvorsitz an Herrn Herr und verlässt ebenso wie Herr Christiansen wegen Befangenheit den Sitzungssaal.