Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Wyk auf Föhr stellt der Wohnungsbaugenossenschaft „föhreinander eG“ aus ihren liquiden Mitteln ein verzinsliches Darlehen (1,9 %) mit grundbuchlicher Absicherung und einer Laufzeit von 30 Jahren zur Verfügung.

 


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Rahmen der 32. Finanzausschusssitzung am 09.08.2011 hat die „föhreinander eG“ i.G ihr Wohnungsbaukonzept vorgestellt und ihren Wunsch auf Darlehensunterstützung durch die Stadt Wyk auf Föhr vorgetragen.

 

In der 33. Finanzausschusssitzung am 20.09.2011 haben sich die Mitglieder einstimmig dafür ausgesprochen, die Wohnungsbaugenossenschaft „föhreinander eG“ mit der vergünstigten Weiterreichung eines Darlehens durch die Stadt Wyk auf Föhr über 150.000 EUR zu unterstützen.

 

Nach Beratung des Haushaltes 2012 wurde in der 37. Finanzausschusssitzung am 18.01.2012 beschlossen, der Wohnungsbaugenossenschaft „föhreinander eG“ ein Zinszuschuss i.H.v. 2 % Punkten, auf Grundlage eines von der Genossenschaft aufzunehmenden Darlehens über 150.000 EUR und einer Laufzeit von 20 Jahren, zu gewähren. Darüber hinaus erklärt sich die Stadt Wyk auf Föhr bereit, eine Bürgschaft (nicht selbstschuldnerisch) zu übernehmen.

 

Nach den Vorschriften des § 86 Abs. 1 und 95 h Abs. 1 GO darf eine Gemeinde keine Sicherheiten zugunsten Dritter bestellen. Ausnahmen sind jeweils in den Absätzen 2 formuliert. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat hierzu mit Datum vom 20. Januar 2011 im Rahmen des „Bürgschaftserlasses“ die engen, kommunalrechtlichen Reglungen dokumentiert (Anlage).

 

 

Unabhängig von der Genehmigungspflicht der Bürgschaft durch die Kommunalaufsicht, sind beispielhaft folgende Punkte zu beachten:

 

  • Keine selbstschuldnerische Bürgschaft
  • Höchstbetrag von 80% des ausstehenden Kredites (vgl. EU-Beihilferecht)
  • Dauer der Bürgschaft grds. auf höchstens 10 Jahre beschränkt
  • Bürgschaftsprovision von der Stadt zu erheben (Zinsdifferenz zwischen verbürgte und unverbürgter Kreditgewährung)
  • Verminderung der Bürgschaftsübernahme im Rahmen der Tilgungen

 

 

Frau Lübcke erklärt, die Genossenschaft sei im Vorwege überprüft worden und sei vertraglich an die Stadt Wyk auf Föhr gebunden. Die Stadt habe ein Mitspracherecht bei der Wiederbelegung der geförderten Wohnungen. Auch der Kreis habe ein wachsames Auge auf die Genossenschaft. Alle Wohnungen gingen an verschiedene Nutzer.

 

Im Anschluss verlässt Frau Lübcke wegen Befangenheit den Sitzungssaal.

 

 

Nach der sich anschließenden lebhaften Diskussion, während der nochmals die mangelnde Verschwiegenheit einzelner Personen bemängelt wird, sprechen sich die Mitglieder der Stadtvertretung mit


Abstimmungsergebnis:          9 Ja-Stimmen

                                               4 Nein-Stimmen

                                               1 Enthaltung

 

für die Verfahrensweise gemäß Nr. 3 der Beschlussempfehlung aus.