Beschluss: an Ausschuss verwiesen

Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Verfahrensstand

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr zur Ausweisung eines Sondergebietes (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung“ an Stelle des bislang festgesetzten Reinen Wohngebietes“ (WR) sowie zur Überprüfung und gegebenenfalls Neuregelungen der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Dachflächenfenstern und anderen gestalterischen Gesichtspunkten ist nach der ersten öffentlichen Auslegung auf Grund der eingegangenen Anregungen und Bedenken geändert worden durch Beschluss der Stadtvertretung vom 15.12.2011. Daraufhin sind zum zweiten Male eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.

 

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

Im Verlauf dieses Verfahrensschrittes sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen erneut Stellungnahmen abgegeben worden. Die Inhalte der Stellungnahmen beziehen sich im wesentlich auf die Nutzungsmöglichkeiten der Spitzbodenbereiche, deren Belichtung durch Dachflächenfenster und Herstellung eines zweiten Fluchtweges. Insbesondere wird in den Eingaben davon ausgegangen, dass die planungsrechtlichen und auch die bauordnungsrechtlichen Regelungen durch die Stadt Wyk auf Föhr so ausgestaltet werden, dass die Nutzung dieser Spitzbodenbereiche für Aufenthaltszwecke baurechtlich ermöglicht wird. Ferner werden weitere Detailfestsetzungen bzw. Aussagen in den Planunterlagen in Frage gestellt.

 

Die Eingaben bzw. Stellungnahmen sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.

 

Die Eingaben und Stellungnahmen sind in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltaus-schusses am 04.04.2012 behandelt worden mit dem Ergebnis, dass die Eingaben, hinsichtlich der Spitzbodennutzung und der Dachflächenfensterregelungen insofern berücksichtigt werden, als dass künftig im Spitzbodenbereich Dachflächenfenster zulässig sein werden und auch ein zweiter Rettungsweg über ein Dachflächenfenster im Krüppelwalmbereich nicht durch das Planungsrecht verhindert wird. Über die Zulässigkeit von Aufenthaltsräume im Spitzbodenbereich entscheidet dann letztlich, ob die Vorgaben der Landesbauordnung eingehalten werden können.

 

Seitens der Stadt werden somit einige der Stellungnahmen berücksichtigt, einige teilweise berücksichtigt und weitere nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Stadt sind ebenfalls in der Anlage zur Vorlage als „Antwort“ dargestellt.

 

 

b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Die oben beschriebene Behandlung der Stellungnahmen hat neben einigen redaktionellen Klarstellungen und Berichtigungen an den Planunterlagen auch zu Änderungen an den Textfestsetzungen geführt, mit denen die Grundzüge der Planung berührt sind. Daher sind eine erneute öffentliche Auslegung und eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist erneut zu fassen.

 

 

 

Bürgermeister Lorenzen berichtet, es sei ein weiteres Schreiben hinsichtlich der Dachflächenfenster eingegangen. Weiterhin habe das Kreisbauamt Bilder im B-Plan-Gebiet gemacht, die man sich ansehen sollte.

Es wird daher beantragt, die Vorlage zurück an den Bau- und Planungsausschuss zu verweisen. Dem stimmen die Mitglieder der Stadtvertretung mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.