Da die Niederschrift über die 36. Sitzung nicht vorliegt, könnten heute nur die Niederschriften über die 33. und die 35. Sitzung genehmigt werden, so Herr Lorenzen.

 

Einwände gegen Form und Inhalt der Niederschriften (öffentlicher Teil) über die 33. und die 35. Sitzung werden nicht erhoben. Sie gelten damit als genehmigt.