Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung des Gemeinde Nieblum beschließt, den Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nieblum – für das Gebiet des gesamten Strandes der Gemeinde Nieblum sowie der nördlich angrenzenden Waldflächen und landwirtschaftlichen Flächen mit einer Tiefe von bis zu etwa 400 m landeinwärts – um die in der Anlage umgrenzten Flächen nördlich des Meedsweges zu erweitern.

 


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000069/1. Die Einbindung der Flächen in die 8. Änderung des F-Planes solle erfolgen, da diese als touristische und nicht als landwirtschaftliche bzw. Waldfläche ausgewiesen sein sollten.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt, ergänzend zu den bereits im Aufstellungsbeschluss enthaltenen Flächen zwecks Abrundung des Geltungsbereiches die in der Anlage umgrenzten, nördlich des Meedswegs liegenden Fläche in den Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit aufzunehmen. Diese Fläche ist bislang nicht Teil des Geltungsbereiches gewesen, liegt jedoch in unmittelbarer Nähe des Strandes und soll in das Gesamtkonzept für die Entwicklung des Nieblumer Strandes ggfs. mit eingebunden werden.

 

Die genauen Entwicklungsziele für diese Fläche sollen im weiteren Verfahren gemäß der bereits beschlossenen Planungsziele für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.

 


Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen:    9

 

Davon anwesend:                                                       8

 

Abstimmungsergebnis:                                               7 Ja-Stimmen

                                                                                    0 Nein-Stimmen

                                                                                    1 Enthaltung

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.