Beschluss:
- Es
wird beschlossen eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB aufzustellen für
das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen dem Haidweg im Norden, dem
öffentlichen Grünstreifen im Osten, dem Lerchenweg im Süden und dem
Fehrstieg im Osten.
- Satzungsgebiet XVII -
- Ziel
der Satzungsaufstellung ist die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des
Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie die Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.
- Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen sinngemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangspunkt
Seit den 80-er Jahren sind durch die Stadt Wyk auf Föhr für insgesamt 16
Teilgebereiche des Stadtgebietes Erhaltungssatzungen aufgestellt worden, zuerst
nach § 39h Bundesbaugesetz (BBauG) später nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB). Mit
diesen Satzungsaufstellungen sind der Rückbau, die Änderung oder
Nutzungsänderung baulicher Anlagen einem Genehmigungsvorbehalt durch die
Gemeinde unterworfen worden.
Zielsetzung
Damit wird die städtebauliche Zielsetzung verfolgt, „bauliche Anlagen die allein oder in Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestellt oder das Landschaftsbild prägen oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind“ (§ 172 Abs. 3 BauGB), zu erhalten.
Neben der oben beschriebenen Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestaltung kann ferner die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz) Ziel einer Erhaltungssatzung sein.
Fortschreibung der Satzungen
Da die bestehenden Satzungen in den 80-er und 90-er Jahren
des vorigen Jahrhunderts entstanden sind, ist ausgelöst durch eine
verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Zeit eine Arbeitsgruppe des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses damit befasst, die bestehenden Satzungsgebiete
zu überprüfen und vor dem Hintergrund des Zeitablaufes die damaligen
Bestandsaufnahmen zu aktualisieren. Denn es ist deutlich geworden, dass aus
heutiger Sicht zahlreiche Gebäude in die bestehenden Erhaltungssatzungen
aufgenommen werden sollten.
Darüber hinaus wird auch geprüft, für welche Teilbereiche des Stadtgebietes
Erhaltungssatzungen neu aufgestellt werden sollten zur Erhaltung des Ortsbildes
bzw. zur Wahrung des Milieuschutzes.
Aktueller Anlass, Dringlichkeit
Im Ortsteil Südstrand der Stadt Wyk auf Föhr sind in der jüngeren Vergangenheit punktuell Gebäude, die eine besondere Eigenart in ihrer Gestaltung und somit auch eine gewisse Bedeutung für das Ortsbild hatten, abgebrochen worden. Gleichwohl handelte es sich um Einzelobjekte, die sich nicht mehr in einem entsprechenden städtebaulichen Zusammenhang befanden. Von daher bestand keine Erhaltungssatzung.
An anderer Stelle am Südstrand hingegen besteht aktuell die Absicht ein historisches Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen, der sich in einen historisch gewachsenen Gestaltzusammenhang nicht einfügt. Es handelt sich um einen Straßenzug mit einer Bebauung aus den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts, die in ihrer Geschlossenheit eine schützenswerte Besonderheit für das Ortsbild darstellt. In den umgebenden Straßenzügen finden sich ähnliche Sachverhalte.
Von daher ist der Erlass einer neuen Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zum Schutz des Ortsbildes für das Satzungsgebiet XVII geboten.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen