Der Stadtvertretung soll keine Empfehlung ausgesprochen werden, ihren Beschluss zur Erhebung von Parkgebühren aufzuheben.

 


Der Vorsitzende fasst die Beschlussfassung nochmals chronologisch zusammen. Festzustellen ist, dass diese Thematik drei städtische Gremien passiert hat. Die Beschlüsse wurden knapp gefasst, und der Beschlussfassung gingen kontroverse Diskussionen voraus. Nichtsdestotrotz hat die Stadtvertretung in der Sitzung vom 26.04.2012 empfohlen, dass der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen sich erneut mit dem Vorhaben sachlich auseinander setzen soll.

Im Anschluss an die einleitenden Worte, bittet der Vorsitzende das Gremium um Wortmeldungen.

Die CDU-Fraktion stellt klar, dass die ablehnende Haltung –losgelöst von den hier vorbrachten Einwürfen- nach wie vor Bestand hat. Man spricht sich klar gegen die Einführung von Parkgebühren aus.

Aus der KG-Fraktion wird deutlich gemacht, dass nicht die Generierung von zusätzlichen Einnahmen im Vordergrund gestanden habe. Dieser Umstand stellt lediglich einen positiven Nebeneffekt dar. Der Antrag der Fraktion verfolgte die ursprüngliche Intention, dem Problem der Dauerparker wirksam zu begegnen. Es entspricht den Tatsachen, dass viele Vermieter ihre Gäste auf die öffentlichen Parkplätze verweisen, weil diese anscheinend über unzureichende eigene Stellflächen verfügen. Dies hat zur Folge, dass kaum Parkraum für Strandbesucher zur Verfügung steht.

Der Vertreter der Grünen greift das Ansinnen der KG in Bezug auf das Dauerparkerproblem auf und stellt fest, dass es sinnvoll erscheine, eine Parkgebühr dort einzuführen, wo tatsächlich überwiegend Dauerparker anzutreffen seien.

Ein Vertreter der CDU stellt fest, dass die Stellplatzfrage eine außerordentlich sensible sei, und an dieser Stelle nicht näher erörtert werden sollte. Aus Sicht der Christdemokraten ist fraglich, ob die Verwaltung des Amtes personell in der Lage ist, diese zusätzlichen Aufgaben wahrzunehmen. Auch die Feststellung, dass die Amortisierung der Investition kurzfristig zu erreichen wäre, ist nach Auffassung der CDU sehr fraglich.

Der Bgm. verweist auf die Attraktivität der Parkplätze. Durch die exponierte Lage und eine zu erwartende Fluktuation, kann mit einem hohen Gebührenaufkommen gerechnet werden, was auch eine kurze Amortisationszeit bedeuten würde. Es besteht im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage auf Seiten der Kommunen die Verpflichtung, die Einnahmesituation zu prüfen und der finanziellen Kalamität durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Parkgebühren stellen in diesem Zusammenhang ein probates Mittel dar. Auch andere Entgelte, wie z.B. die Erhebung einer Strandbenutzungsgebühr, werden in einem vorliegenden Erlass des Finanzministeriums als angemessene Instrumente erwähnt. Hier stellt sich zudem die Frage der Gleichberechtigung, wenn es um die Entgelderbringung für kommunale Leistungen geht. Vergleichbar attraktive Stellplätze im Stadtzentrum sind ebenfalls gebührenpflichtig. Dem Nutzer ist es außerdem frei gestellt, ob er einen gebührenpflichtigen Parkplatz wählt oder auf anderen Parkraum ausweicht.

An dem Beschluss der Stadtvertretung sollte auf jeden Fall festgehalten werden.

Die letzte Aussage des Bgm. findet seitens der KG-Fraktion Zuspruch. Es muss auch darum gehen, die Einnahmesituation zu verbessern. Alternative Parkmöglichkeiten, für die keine Gebühren erhoben werden, sind in ausreichender Zahl vorhanden.

Die CDU stellt heraus, dass es in diesem Kontext doch sinnvoll sein kann, dem allgemeinen Trend der Gebühreneinführung nicht zu folgen. Zumal hier erneut der Autofahrer belastet wird.

 

Die Mitglieder des Gremiums wiederholen zusammenfassend die Standpunkte der Fraktionen. Bevor ein abschließendes Meinungsbild des Ausschusses abgegeben werden soll, gilt es auf Einwurf der CDU klarzustellen, dass nicht sämtliche Parkbuchten einer Gebührenpflicht unterliegen dürften, da es in manchen Bereichen Sonderregelungen zu beachten gilt. Anliegende Cafes z.B. haben für ihren Betrieb angemessenen Stellraum abgelöst. Für diese dürften dann keine Gebühren erhoben werden.

Auf Anregung eines CDU-Mitglieds wird der Vorsitzende gebeten, den Ausschuss zu befragen und ein Votum dahingehend abzugeben, dass die Stadtvertretung ihren Beschluss zur Parkraumbewirtschaftung am Südstrand aufhebt.

 

Der Vorsitzende geht der Bitte nach, und bittet den Ausschuss um Handzeichen, ob der Stadtvertretung die Empfehlung ausgesprochen werden soll, ihren Beschluss zur Parkraumbewirtschaftung am Südstrand und an strandnahen Bereichen zu revidieren.

 


Abstimmungsergebnis:           Ja-Stimmen: 4

                                                Nein-Stimmen: 7