Frau Gehrmann und Frau Braun werden gebeten für das Amt und die anderen Inselgemeinden an der Beratung zu TOP 9 teilzunehmen.

 

Es ist zu entscheiden, ob die bisherige Zielrichtung für die städtebaulichen Entwicklung beibehalten oder eine Neufestlegung der städtebaulichen Zielsetzungen erfolgen soll.

 

Die Ausschussvorsitzende begrüßt Frau Gehrmann und Frau Braun und übergibt der Verwaltung das Wort.

Die Verwaltung verweist auf das Anschreiben des Kreis Nordfriesland von Herrn Jansen, worin auf die Notwendigkeit planungsrechtlicher Regelungen zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen hingewiesen wird.

 

Der Informationsaustausch mit der Insel Sylt hat ergeben, dass durch ein Wohnungsmarktkonzept, ein Lösungsansatz geschaffen werde um Dauerwohnraum auf Sylt zu sichern.

 

Auf der Insel Sylt werden neue B-Pläne aufgestellt mit der Festsetzung SO – „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“, mit denen die Entstehung von Zweitwohnsitzen entgegengewirkt werden soll. Zugleich sollen aber das Dauerwohnen und die gewerbliche Ferienvermietung möglich bleiben.

Die Frage einer wirksamen Kontrolle ist noch nicht geklärt.

 

Es wird die Frage an den Ausschuss gestellt, wie weiter verfahren werden soll.

 

Der 1 Schritt wäre hierzu eine Bedarfsanalyse für ganz Föhr, was/welcher Wohnraum auf Föhr benötigt werde.

Es könnten verschiedene Wohnformen entstehen und für den Grund und Boden sollen Sicherungsinstrumente geschaffen werden.

 

Frau Brau erwähnt hierzu, dass die Dörfer andere Weg gehen, denn Dauerwohnungen sollen geschützt werden

 

Nach einer ausführlichen Diskussion spricht der Ausschuss sich für folgenden Beschluss aus:

- Gespräch führen mit dem Kreis Nordfriesland
- Informationsaustausch mit der Insel Sylt fortführen

- Verweisen der Thematik an den Fachausschuss Föhr, weil Schutz und Schaffung von
   von Dauerwohnraum ein Gesamtinsulares Thema ist.