Die GV Nebel fasst einstimmig den Grundsatzbeschluss, die  geplante

Sanierung bzw. Erweiterung des "Haus des Gastes" vorbehaltlich einer

auskömmlichen Förderung umzusetzen.

Bei entsprechender Förderzusage soll die Restfinanzierung kurzfristig über

einen Nachtragshaushalt geregelt werden.