Beschluss:
a) Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
1.
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung von Behörden und
Privatpersonen eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden
gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch
nicht berücksichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die
Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) erneuter
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
2.
Der Entwurf für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt im Norden
vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstraße, im Osten
von der Westgrenze der Bebauung westlich von Amselweg und Drosselsteig sowie
dem Eulenkamp, im Süden vom Strand und "Am Golfplatz" und im Westen
von der Strandstraße im Teilabschnitt zwischen Strand und „am Golfplatz“ sowie
dem öffentlichen Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg
sowie der Entwurf der Begründung dazu werden unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der 2.
öffentlichen Auslegung geändert.
3.
Der geänderte Entwurf für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 13 für das oben genannte Gebiet und der Entwurf der
geänderten Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
4.
Da es sich um ein Verfahren für einen
Bebauungsplan der Innenentwicklung im Wege des beschleunigten Verfahrens gemäß
§ 13a BauGB handelt, wird von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Vorwege abgesehen. Ferner
wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz
3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
5.
Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu
beteiligen und über die 3. öffentliche Auslegung zu informieren.
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Verfahrensstand
Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr zur Ausweisung eines Sondergebietes (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung“ an Stelle des bislang festgesetzten Reinen Wohngebietes“ (WR) sowie zur Überprüfung und gegebenenfalls Neuregelungen der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Dachflächenfenstern und anderen gestalterischen Gesichtspunkten ist nach der ersten öffentlichen Auslegung auf Grund der eingegangenen Anregungen und Bedenken geändert worden durch Beschluss der Stadtvertretung vom 15.12.2011. Daraufhin sind zum zweiten Male eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen,
Anregungen und Bedenken
Im Verlauf dieses Verfahrensschrittes sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen erneut Stellungnahmen abgegeben worden. Die Inhalte der Stellungnahmen beziehen sich im wesentlich auf die Nutzungsmöglichkeiten der Spitzbodenbereiche, deren Belichtung durch Dachflächenfenster und Herstellung eines zweiten Fluchtweges. Insbesondere wird in den Eingaben davon ausgegangen, dass die planungsrechtlichen und auch die bauordnungsrechtlichen Regelungen durch die Stadt Wyk auf Föhr so ausgestaltet werden, dass die Nutzung dieser Spitzbodenbereiche für Aufenthaltszwecke baurechtlich ermöglicht wird. Ferner werden weitere Detailfestsetzungen bzw. Aussagen in den Planunterlagen in Frage gestellt.
Die Eingaben bzw. Stellungnahmen sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.
Die Eingaben und Stellungnahmen sind in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltaus-schusses am 04.04.2012 behandelt worden mit dem Ergebnis, dass die Eingaben, hinsichtlich der Spitzbodennutzung und der Dachflächenfensterregelungen insofern berücksichtigt werden, als dass künftig im Spitzbodenbereich Dachflächenfenster zulässig sein werden und auch ein zweiter Rettungsweg über ein Dachflächenfenster im Krüppelwalmbereich nicht durch das Planungsrecht verhindert wird. Über die Zulässigkeit von Aufenthaltsräume im Spitzbodenbereich entscheidet dann letztlich, ob die Vorgaben der Landesbauordnung eingehalten werden können.
Beratungsverlauf
Nachdem
die Stadtvertretung am 26.04.2012 die Angelegenheit noch einmal an den
zuständigen Fachausschuss zurücküberwiesen hatte, ist nach der Beratung im Bau-,
Planungs- und Umweltausschuss am 09.05.2012 die Beschlussfassung auf
der Grundlage der Vorlage Nr. 1840/4 erneut von der Ausschussmehrheit empfohlen
worden.
In der Sitzung des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses am 06.06.2012 ist ausgelöst durch einen
aktuellen Antrag eine weitere Änderung der Planfestsetzungen empfohlen worden. Demnach
wird in Ziffer 6 auf Seite 3 der Textfestsetzungen im Planbereich mit
zulässiger zweigeschossiger Bebauung Ecke Strandstraße / Gmelinstraße in
Zukunft maximal ein Geschoss zulässig sein.
Die Festsetzung im ursprünglichen Plan begründete sich aus den damals bestehenden beiden zweigeschossigen Gebäuden. Diese Gebäude sind inzwischen abgebrochen. Die Neuplanung der Eigentümer geht von einer eingeschossigen Bebauung aus wie sie auch im gesamten übrigen Plangebiet festgesetzt ist. Von daher besteht kein Erfordernis für eine Beibehaltung der Zulässigkeit einer Bebauung mit zwei Geschossen, zumal der gesamte Planbereich in seiner städtebaulichen Prägung sich als eingeschossig bebautes Gebiet darstellt.
Diese Änderung ist in Ziffer 6 der
planungsrechtlichen Textfestsetzungen aufgenommen worden.
Seitens der Stadt werden somit einige der Stellungnahmen berücksichtigt, einige teilweise berücksichtigt und weitere nicht berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Stadt sind ebenfalls in der Anlage zur Vorlage als „Antwort“ dargestellt.
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Die oben beschriebene Behandlung der Stellungnahmen hat neben einigen
redaktionellen Klarstellungen und Berichtigungen an den Planunterlagen auch zu
Änderungen an den Textfestsetzungen geführt, mit denen die Grundzüge der
Planung berührt sind. Daher sind eine erneute öffentliche Auslegung und eine
erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Der Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss ist erneut zu fassen.
Bürgermeister Lorenzen ergänzt, dieser Bebauungsplan laufe dem Trend
hinsichtlich der Bemühungen der Stadt Wyk auf Föhr zur Schaffung von
Dauerwohnraum entgegen. Allerdings habe es im betroffenen Bereich bisher kaum
Dauerwohnungen sondern fast eine fast ausschließlich touristische Nutzung gegeben,
so dass mit der Änderung des Bebauungsplans den tatsächlichen Gegebenheiten
Rechnung getragen werde. Die Veränderung der Dachlandschaft hingegen bewerte er
als nachteilig, auch im Hinblick auf andere Bebauungspläne. Aufgrund dessen
könne er dem Bebauungsplan so nicht zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 17; davon anwesend: 15;
Ja-Stimmen:
12; Nein-Stimmen: 3; Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund
des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: -----