In der Sitzung der Gemeindevertretung Oevenum am 28. November 2011 beschloss die Gemeindevertretung einstimmig:

In Kapitel 6.4.2. Nr. 7 – Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden, Nahbereich Wyk auf Föhr – des Regionalplans wird eine Regelung zur Veränderung, d. h. Repowering – des Windparks auf Föhr getroffen. Die Teilfortschreibung des Regionalplans geht auf diese Zielvorgabe nicht ein. Daher wird angeregt, unter Kapitel 5.8.3 – Sonderregelungen – eine eindeutige Regelung zum Repowering auf Föhr zu treffen. Hierbei sollten die bisher mit der Landesplanung getroffenen Abstimmungen berücksichtigt werden.

 

Die Inseln befinden sich im Ausschlussgebiet. Somit dürfen keine Eignungsflächen für Windenergienutzung ausgewiesen werden. Der Gemeindevertreter Kai Olufs weißt darauf hin, dass Pellworm trotz der Tatsache, dass sich die Insel im Ausschlussgebiet befindet Windmühlen errichten darf. Bürgermeisterin Riemann verspricht sich ausgiebig zu informieren und eine Stellungnahme zu schreiben.