Der Amtswehrführer hat ein generelles Abbrennverbot für Feuerwerkskörper auf der gesamten Insel Föhr angeregt.

 

Derzeit gebe es im gesamten Bereich der Stadt Wyk auf Föhr mit Ausnahme des Strandes ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Klasse II. Ebenfalls gelte im Bereich der Gemeinden und im Umkreis von 200 m um reetgedeckte Gebäude ein solches Abbrennverbot.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden mehrere Vorschläge für die Ausgestaltung eines Abbrennverbotes gemacht, die zur Abstimmung gebracht werden.

 

  1. Ein generelles Abbrennverbot mit
    Ausnahme der Strände und Deiche                                             8 Ja-Stimmen
  2. Ein generelles Abbrennverbot ohne Ausnahmen                        4 Ja-Stimmen
  3. Kein Abbrennverbot                                                                     1 Ja-Stimme

 

 

Der Amtswehrführer soll darüber informiert werden, dass zunächst für 1 Jahr ein generelles Abbrennverbot mit Ausnahme der Strände und Deiche gelten soll.