Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Aufgrund des §5 Abs.1 Nr.6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V.m. § 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird die vorliegende Zusammenstellung nach §12 Abs.1 Eig VO und der Wirtschaftsplan des Städtischen Hafenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2006 beschlossen.

 

 


Es wird nochmals mitgeteilt, dass im Haupt- und Finanzausschuss eine Änderung beschlossen wurde, welche allen Anwesenden vor der heutigen Sitzung in Form der Beschlussvorlage Nr. 001529/1 ausgehändigt wurde.

 

Anschließend berichtet STV Herr anhand der geänderten oben genannten Vorlage. Es wird erläutert, dass der Punkt „Ankauf der Lüttmarschhalle“ aus dem Wirtschaftsplan herausgenommen wurde.


Abstimmungsergebnis:  13 Ja-Stimmen