Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Es wird folgender Grundsatzbeschluss zur Zielsetzung der weiteren städtebaulichen Entwicklung und der Entwicklung eines städtebaulichen Leitbildes gefasst:

 

 

1.    Die bisherige städtebaulichen Zielsetzung der Stadt Wyk auf Föhr zur Betonung der Dauerwohnnutzung und der Beschränkung der gewerblichen Vermietungsnutzung wird beibehalten

a) in den Bebauungsplänen und
 
b) in den Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB (Milieuschutz).
 

2.    Zügig wird ein konzeptionellen Leitbild entwickelt, welches die Mischung von Dauerwohnnutzung und gewerblich touristischer Nutzung als Ziel bestimmt und zugleich festlegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Bereichen der Stadt die Tourismusnutzung im Vordergrund stehen darf bzw. sollte, wie z. B. im Strand nahen Bereich, bei Bestandsgebäuden und wie eine Vereinbarkeit mit dem Milieuschutz der Erhaltungssatzung erreicht werden kann.

 

 


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Vorbemerkung

Die in den Vorlagen Nrn. 1917 und 1917/1 dargestellten Zusammenhänge zu den planungsrechtlichen Regelungen zum Verhältnis von Dauerwohnnutzung und gewerblicher Vermietungsnutzung in Form von Ferienwohnungen und Fremdenzimmern in der Stadt Wyk auf Föhr sind in der Sitzung des zuständigen Bau- Planungs- und Umweltausschusses am 01.08.2012 Gegenstand der Beratung gewesen. Die Ergebnisse des Planungsgespräches mit Vertretern der Landesplanungsbehörde und dem Kreisbauamt in Husum sind erörtert worden.

 

Ergebnis

Zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen wie auf der Insel Sylt ist die Beibehaltung der bisherigen Zielsetzung für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Wyk auf Föhr, nämlich ein Nebeneinander von Dauerwohnen und Ferienwohnen zu ermöglichen, empfohlen worden, um damit soweit möglich eine lebendige städtebauliche Struktur in der Stadt Wyk auf Föhr zu erhalten.

 

Zugleich sprach sich der Ausschuss für die Entwicklung eines konzeptionellen Leitbildes aus, welches die Mischung von Dauerwohnnutzung und gewerblich touristischer Nutzung als Ziel bestimmt und zugleich festlegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Bereichen der Stadt die Tourismusnutzung im Vordergrund stehen darf bzw. sollte, wie z. B. im Strand nahen Bereich, bei Bestandsgebäuden und wie eine Vereinbarkeit mit dem Milieuschutz der Erhaltungssatzung erreicht werden kann.

 

Dieses Beratungsergebnis ist bei der Beschlussempfehlung zu berücksichtigen.

 

 

Es wird angeregt, hinsichtlich der Erstellung eines konzeptionellen Leitbildes ein Zeitfenster für die Umsetzung anzugeben. Dies wird abgelehnt, aber die Mitglieder der Stadtvertretung sind sich einig, dass die Beschlussempfehlung um das Wort „Zügig“ ergänzt werden solle.


Abstimmungsergebnis:          9 Ja-Stimmen

                                               2 Nein-Stimmen

                                               1 Enthaltung