Einwände gegen Form und Inhalt der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die 22. Sitzung werden nicht erhoben. Sie gilt damit als genehmigt.

 

Frau Braun macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Niederschrift über die 21. Sitzung ebenfalls noch nicht genehmigt sei. Dies solle in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses nachgeholt werden.