Frau Braun erklärt, dass gemäß § 15b Abs. 4 Satz 1 der Amtsordnung die Stelle vor der Wahl öffentlich auszuschreiben sei. Davon könne bei einer Wiederwahl durch Beschluss der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Amtsausschusses, im Übrigen nur mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, abgesehen werden.

 

Die Amtsdirektorin habe ihr mitgeteilt, dass sie gerne weiter machen wolle.

 

Bürgermeister Lorenzen erklärt, bisher habe er noch keine Gelegenheit gehabt, diese Angelegenheit in den städtischen Gremien zu beraten. Er bitte daher um Vertagung auf die nächste Sitzung des Amtsausschusses. Dies lehnen die Mitglieder des Amtsausschusses mit 3 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen ab.

 

Frau Braun stellt folgendes zur Abstimmung:

 

„Der Amtsausschuss beschließt gemäß § 15b Abs. 4 Satz 1 der Amtsordnung auf eine Ausschreibung der Stelle Amtsdirektorin/Amtsdirektor zu verzichten und eine Wiederwahl zu ermöglichen.“

 

Diesem Beschluss stimmen die Mitglieder des Amtsausschusses mit 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.