Die amtierende Amtsdirektorin, Frau Renate Gehrmann, wird für weitere 6 Jahre ab dem 25.01.2013 wieder gewählt.

 

Frau Gehrmann nimmt die Wahl an.

 

Frau Braun gratuliert ihr zur Wiederwahl und setzt die Sitzung fort.


Frau Braun erklärt die Voraussetzung für die Wahl zur Amtsdiretorin/zum Amtsdirektor.

 

Gemäß § 15b Abs. 4 Satz 2 der Amtsordnung (AO) sei die Wahl oder Wiederwahl frühestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit (hier: 25.01.2013) der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers zulässig.

 

Ø  Die Voraussetzungen für eine Wiederwahl lägen vor.

 

 

Wählbar zur Amtsdirektorin/zum Amtsdirektor sei gemäß § 15b Abs. 3 AO wer

 

(1)  die Wählbarkeit zum deutschen Bundestag besitze; wählbar sei auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitze,

 

(2)  am Wahltag das 27. Lebensjahr vollendet habe und im Falle der Erstwahl das 60. Lebensjahr nicht vollendet habe.

 

Ø  Die Wählbarkeit sei gegeben.

 

 

Die Wahl erfolge gemäß den Erläuterungen zu § 15b AO analog zu den Bestimmungen des § 40 der Gemeindeordnung (GO).

 

Die Durchführung der Wahl durch den Amtsausschuss erfolge aus der Gesetzesautomatik gemäß § 40 Abs. 3 GO nach dem Meiststimmenverfahren, bei dem es auf die abgegebenen Ja-Stimmen ankomme. Eine absolute Mehrheit sei, da für die Wahl keine qualifizierte Mehrheit vorgeschrieben sei, nicht erforderlich.

 

Auf Verlangen sei geheim (Stimmzettel) abzustimmen. Die Stimmabgabe habe in einer Wahlkabine oder in einem besonderen Wahlraum unbeobachtet zu erfolgen.

 

Es werde im Vorwege darauf hingewiesen, dass es sich um eine Wahl handele, welche erst einen Amtsantritt zum 25.01.2013 zur Folge habe.

 

Gemäß § 15b Abs. 5 Satz 2 AO sei sie/er im Fall der Wiederwahl verpflichtet, das Amt weiterzuführen, wenn sie oder er unter mindestens gleich günstigen Bedingungen für wenigstens die gleiche Zeit wiederernannt werden soll (die Voraussetzungen seien gegeben).

 

Gemäß § 15b Abs. 5 Satz 4 AO sei bei einer Wiederwahl eine neue Ernennungsurkunde auszuhändigen; der Diensteid sei erneut zu leisten. Dies habe vor Amtsantritt -spätestens bis zum 24.01.2013- in öffentlicher Sitzung zu erfolgen.

 

 

Im Anschluss an ihre Erläuterungen lässt Frau Braun über die Wiederwahl der amtierenden Amtsdirektorin für weitere 6 Jahre ab dem 25.01.2013 abstimmen. Eine geheime Wahl wird nicht beantragt.


Abstimmungsergebnis:             17 Ja-Stimmen

                                                  1 Nein-Stimme