Es wird der Zaun bei der Baumaßnahme „Henry Jacobs“ angesprochen. Der unzulässige Zaun sei nunmehr entfernt worden, jedoch fehle eine neue Abgrenzung, die von Herrn Jacobs zugesagt worden war. Hier soll auf schriftlichem Wege eine Nachfrist bis zum 01.09.2012 gesetzt werden.