Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Witsum wird beschlossen.

 


Die Gemeinde Witsum plant eine Anhebung des Steuersatzes in der Zweitwohnungssteuer.

 

Das Zweitwohnungssteueraufkommen aus der Vorauszahlung für das laufende Jahr (2012) beträgt zur Zeit ca. 13.300 €. Bei einer Erhöhung des Steuersatzes von derzeit 10% auf 12% des Berechnungsmaßstabes dürfte sich das Aufkommen auf ca. 16.000 € erhöhen. Für den einzelnen Steuerpflichtigen ergibt sich eine Mehrbelastung in Höhe von 20%.

 

Mit dem neuen Steuersatz von 12% liegt Witsum dann im obersten Bereich der Zweitwohnungssteuer erhebenden Gemeinden in Schleswig-Holstein.

 

Ferner wird bereits jetzt empfohlen, im Hinblick auf eine künftig geplante Umstellung der Fremdenverkehrsabgabe auf den umsatzbezogenen Maßstab, in § 8 der Zweitwohnungssteuersatzung die Abgabefrist für die Zweitwohnungssteuererklärung vom 31. Januar auf den 31. März des Folgejahres zu ändern. Hintergrund ist, dass in den Fremdenverkehrsabgabesatzungen nach dem umsatzbezogenen Maßstab regelmäßig der 31. März als Abgabetermin für die Umsatzmeldung angegeben ist. Es erscheint sinnvoll, für die Umsatzmeldung für die Fremdenverkehrsabgabe und die Zweitwohnungssteuererklärung einen einheitlichen Abgabetermin vorzugeben.

 

Die Gemeindeversammlung berät ausführlich über die vorgelegte Nachtragssatzung.


Abstimmungsergebnis:           9 Ja - Stimmen, 1 Nein - Stimme