Beschluss:
Vor dem Hintergrund der eingegangenen Anregungen werden die Planungsziele für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilgebiet 26b) wie folgt neu gefasst:
- Änderung
der bestehenden Gemeinbedarfsfläche in eine Sonderbaufläche mit der
Zielrichtung „großmaßstäbliche Einrichtungen für touristische und für
spezifische soziale Zwecke“;
- Neufestlegung
der bestehenden Bauflächen unter Berücksichtigung von bestehender
Nutzungsart und Bebauung; (wie bisher)
- Abgrenzung der unbebauten Flächen mit Außenbereichscharakter (Wald, Weideflächen, Grünfläche, Spiel- und Sportflächen) gegenüber den angrenzenden Bauflächen. (wie bisher)
Die Verwaltung wird beauftragt, einen den vorstehend
modifizierten Planungszielen entsprechenden neuen Entwurf zu erstellen, der
dann Grundlage des weiteren Verfahrens – insbesondere eines neuerlichen
Entwurfsbeschlusses und einer neuerlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und
Beteiligung Träger öffentlicher Belange - werden soll.
STVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001474/5 und verweist auf die intensiven Beratungen im letzten Bau-, Planungs- und Umweltausschuss und entschuldigt sich für den zeitlich eng gesteckten Rahmen.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen