Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Vor dem Hintergrund der eingegangenen Anregungen werden die Planungsziele für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilgebiet 26b) wie folgt neu gefasst:

 

  1. Änderung der bestehenden Gemeinbedarfsfläche in eine Sonderbaufläche mit der Zielrichtung „großmaßstäbliche Einrichtungen für touristische und für spezifische soziale Zwecke“;

  2. Neufestlegung der bestehenden Bauflächen unter Berücksichtigung von bestehender Nutzungsart und Bebauung; (wie bisher)

  3. Abgrenzung der unbebauten Flächen mit Außenbereichscharakter (Wald, Weideflächen, Grünfläche, Spiel- und Sportflächen) gegenüber den angrenzenden Bauflächen. (wie bisher)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen den vorstehend modifizierten Planungszielen entsprechenden neuen Entwurf zu erstellen, der dann Grundlage des weiteren Verfahrens – insbesondere eines neuerlichen Entwurfsbeschlusses und einer neuerlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange - werden soll.

 

 


STVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001474/5 und verweist auf die intensiven Beratungen im letzten Bau-, Planungs- und Umweltausschuss und entschuldigt sich für den zeitlich eng gesteckten Rahmen.

 


Abstimmungsergebnis:  14 Ja-Stimmen

                                                  2 Enthaltungen