Beschluss:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr nördlich des Flugplatzes und westlich des Fehrstieges gegenüber der Jugendherberge wird der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr gefasst.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
Für
die Planung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
2.
Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzung
zur Errichtung einer Outdoor-Gokart-Bahn geschaffen durch Ausweisung einer
Sonderbaufläche „Freizeitanlage“. Darin eingeschlossen sind mögliche Nutzungen,
die auch einem künftigen Wohnmobilplatz dienen können (Synergieeffekte).
2.1. Über ein
Schallschutzgutachten sowie auf der Ebene des Bebauungsplanes durch
den Umweltbericht wird
nachgewiesen, dass das Vorhaben auf der angedachten Fläche
keine anderen Nutzungen in der
Umgebung beeinträchtigt.
2.2
Der Abstand zum Wald ist nach den Vorgaben der
Forstbehörde zu wahren.
2.3 Die
notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sind durch entsprechende Festsetzungen auf der
Ebene des Bebauungsplanes zu regeln.
3. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
4. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel erläutert anhand der Vorlage.
a)
Anlass der Planung, Planungserfordernis, Aufstellungsbeschluss,
Das
Vorhaben
Es ist die Errichtung einer Outdoor-Gokart-Bahn geplant. Das Vorhaben weist Besonderheiten auf insofern, als dass die Fahrzeuge elektrisch fahren werden. Die in der Regel mit Gokart-Bahnen verbundenen Geräuschbelästigungen entfallen somit weitgehend. Die benötigte Energie soll außerdem teilweise auf der Anlage bzw. auf der Insel Föhr durch Solaranlagen gewonnen werden. Mit diesem Konzept ist das Vorhaben nicht nur eine Attraktion für den Tourismus, insbesondere für die jüngeren Gäste, sondern auch ein Demonstrationsprojekt für umweltfreundlichen und nachhaltigen Energieeinsatz und Energiegewinnung bei touristisch genutzten Anlagen..
Vor diesem Hintergrund unterstützt die Stadt Wyk auf Föhr das Vorhaben, indem sie eine städtische Fläche auf dem Pachtwege zur Verfügung stellt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft.
Räumlicher
Bereich und planungsrechtliche Rahmenbedingungen
Es geht dabei um einen Bereich nördlich des Flugplatzes und westlich des Fehrstieges gegenüber der Jugendherberge, der bisher als Sonderbaufläche 10 „Wohnmobil- und Zeltplatz“ im Flächennutzungsplan von 2009 dargestellt ist. Da sich abzeichnet, dass eine solche Anlage voraussichtlich in der Gemeinde Utersum an einem erheblich attraktiveren Standort entstehen wird, muss diese Planung in Wyk nicht mehr zwingend weiter verfolgt werden, so dass die Fläche auch für andere Nutzungen zur Verfügung gestellt werden kann.
Gleichwohl soll die bisherige Planungsabsicht nicht ersatzlos entfallen, sondern ergänzt werden um die Gokart-Bahn. Denn diese Freizeitanlage erfordert nur einen Teil der bisher als Sonderbaufläche dargestellten Fläche, so dass daneben die Möglichkeit der Einrichtung eines Wohnmobil- und Zeltplatz weiterhin möglich bleibt. Diese Nutzungsoption ist sinnvoll sowohl im Hinblick auf die künftige Entwicklung des Wohnmobiltourismus als auch zur wirtschaftlichen Ergänzung der Gokart-Bahn Nutzung (gegebenenfalls Synergieeffekte durch gemeinsam nutzbare Servicegebäude, Sanitäranlagen o. ä.).
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Freizeitanlage ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 erforderlich. Um die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten ist im Parallelverfahren eine 2. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Eine erste Beratung im zuständige Ausschuss sowie eine Vorabstimmung mit der Landesplanungsbehörde und dem Kreisbauamt haben ergeben, dass eine Verwirklichung dieses Vorhabens auf dieser Fläche nach Abwicklung der oben genannten Planverfahren grundsätzlich möglich ist, so dass ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann.
b)
Planungsziele
Für die Aufstellung der 2. Flächennutzungsplanänderung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
1. Es
werden die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung einer
Outdoor-Gokart-Bahn geschaffen durch Ausweisung einer Sonderbaufläche „Freizeitanlage“.
Darin eingeschlossen sind mögliche Nutzungen, die auch einem künftigen
Wohnmobilplatz dienen können (Synergieeffekte).
2. Über
ein Schallschutzgutachten sowie auf der Ebene des Bebauungsplanes durch den
Umweltbericht wird nachgewiesen, dass das Vorhaben auf der angedachten Fläche
keine anderen Nutzungen in der Umgebung beeinträchtigt.
3. Der
Abstand zum Wald ist nach den Vorgaben der Forstbehörde zu wahren.
4.
Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sind durch
entsprechende Festsetzungen auf der Ebene des Bebauungsplanes zu regeln.
Nach Erläuterung der Sachlage verlassen die Stadtvertreter Frau und Herr Schaefer wegen Befangenheit den Raum.
Anschließend erfolgt die Beratung und Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig