Wie bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.06.2012 unter Tagesordnungspunkt 5.4 „Schwarzdecken-Wegeschau“ besprochen, sollte die Frage der Zuständigkeit für die Behebung der Straßenschäden im Westerwai geklärt werden. Die Straße kippe in diesem Bereich auf einer Länge von ca. 70 m ab. In der Sitzung vom 19.06.2012 wurde als Lösungsmöglichkeit das Verbauen der Gräben angeregt.

 

Der Deich- und Sielverband sei laut Satzung für die Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich zuständig. Da der Schaden jedoch nicht durch die Entwässerung entstanden sei, sondern durch das Befahren durch Fahrzeuge, trete die Zuständigkeit für die Beseitigung des Schadens durch den Deich- und Sielverband nicht ein. Eine Haftbarmachung der Landwirte, die diese Straße nutzen, sei ebenfalls nur schwer möglich.

 

Der aktuelle Kenntnisstand sei, dass die Böschung nicht gehalten werden könne und eine Verschienung nicht möglich sei. Die Möglichkeit den Graben an der am stärksten betroffenen Stelle auf einer Länge von ca. 10 m zuzuschütten und zu verrohren sei ebenfalls nicht gegeben, da dies durch die untere Landschaftspflegebehörde nicht genehmigt wurde.

 

Im Folgenden wird über andere Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Man kommt zu dem Schluss, dass die einzige Möglichkeit darin bestünde, dass die Straße zukünftig nur in eine Richtung befahrbar sein dürfe. Dies könne durch das Setzen von Schildern und Barken schnell erreicht werden. Diesbezüglich sollen zeitnah Gespräche mit den beiden betroffenen Landwirten geführt werden.