Abstimmungsergebnis:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für einen Teilbereich östlich der Strandstraße und nördlich des Rugstieges auf dem Gelände des Schul- und Sportzentrums wird der Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. 


Abstimmungsergebnis:                   9 Ja                 0 Nein             0 Enthaltung

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

 

2.    Für die Planung wird als Planungsziel festgelegt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die folgenden baulichen Anlagen zu schaffen:


2.1  Errichtung eines Blockheizkraftwerkes


     Abstimmungsergebnis:       6 ja                  3 Nein             0 Enthaltung


2.2   Errichtung eines Funktionsgebäudes für das Sportzentrum (Sanitär- und
 Umkleidegebäude, Clubraum, Geräteraum usw.)

Abstimmungsergebnis:      9 Ja                 0 Nein             0 Enthaltung

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr- Amrum beauftragt.

4.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

 


Ausgangspunkte

Die Stadtvertretung am 20.09.2012 hat die Erweiterung des bestehenden Fernwärmenetzes der Stadt Wyk auf Föhr auf anderen Teilbereiche der Stadtgebietes behandelt. Grundsätzlich besteht Einigkeit darüber, dass Fernwärme eine ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für die Heizenergieversorgung der Stadt ist. Eine solches Fernwärmenetz ist zugleich eine notwendige Voraussetzung für die Ermöglichung und den Verbund sogenannter dezentraler „Hybrid-Blockheizkraftwerke“.

 

Eine weitere Voraussetzung für den Ausbau des Fernwärmenetzes ist der Bau eines zweiten größeren Blockheizkraftwerkes. Dieses Heizwerk schafft die notwendige Kapazitätserweiterung für das bestehende Fernwärmenetz, welches vom Heizwerk am Wellenbad ausgeht. Zugleich ist es eine Voraussetzung für den erwähnten Verbund zur Ermöglichung weiterer dezentraler Hybrid – BHKW Lösungen. Eine solche Lösung wird zur Zeit auf der Ebene des Amtes Föhr-Amrum für das Schulzentrum erörtert.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint für das zweite größere Heizwerk der Standort auf dem Hartplatz nördlich der Tennishalle am Rugstieg sinnvoll. Von diesem zentralen Standort aus lassen sich die umgebenden Bereiche des Stadtgebietes mit vergleichsweise kurzen Leitungslängen und damit geringeren Wärmeverlusten versorgen. Zugleich ist es möglich ein geplantes Hybrid - BHKW für das Schulzentrum auf kurzem Wege anzuschließen.

 

Der Hartplatz mit seiner durch Asphalt versiegelten Fläche wird für das Schul- und Sportzentrum seit Jahren nicht mehr genutzt. Er bietet sich daher für eine solche Nutzung an, zumal er erschließungstechnisch vom Rugstieg aus auf kurzem Wege von der Ostseite her erreichbar ist. Die vorhandene Eingrünung sowie der westlich gelegene Grünstreifen gewährleisten einen Abstand und eine Abschirmung zu benachbarten Nutzungen.

 

Angesichts der vom Heizwerk benötigten Fläche von etwa 800 m² verbleibt eine Restfläche des Platzes, die für die Errichtung eines den Sportanlagen zugeordneten Funktionsgebäudes vorgesehen wird (Sanitär- und Umkleidegebäude, Clubraum, Geräteraum usw.). Dieses neue Gebäude sowie die bestehende Tennishalle ließen sich vom Heizwerk mitversorgen.

 

 

Planungserfordernis

Für das Schul- und Sportzentrum besteht der Bebauungsplan Nr. 19 der Stadt Wyk auf Föhr, wonach der Bereich des Hartplatzes als „Gemeinbedarfsfläche Schule“ bzw. als „Grünanlage Tennis“ ausgewiesen ist. Um für die eingangs beschriebenen Nutzungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen herbeizuführen, ist eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 beabsichtigt.

Die Darstellung des seit 2009 wirksamen Flächennutzungsplanes stellt das Gelände als „Fläche für den Gemeinbedarf Schule“ und als „Grünfläche Sportplatz“ dar. Vor dem Hintergrund der geänderten städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt und um die Entwicklung des geänderten Bebauungsplanes Nr. 19 aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, wird eine 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege des Parallelverfahrens durchgeführt

 

 

Die Fraktion der Grünen bittet die Vorsitzende des Bauausschusses die Punkte unter Zu b) Festlegung der Planungsziele 2.1 und 2.2 getrennt voneinander Abzustimmen.